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Der Hausarzt als Brustkrebsexperte? Drucken E-Mail
Ein Hausarzt nahm einen verdächtigen Knoten in der Brust einer Patientin nicht ernst und entfernte ihn selber. Die Brust musste später schliesslich amputiert werden. Hat der Hausarzt seine Kompetenzen überschritten, indem er den suspekten Knoten selbst entfernte?
Frau L. hatte seit Jahren Probleme mit ihren Brüsten. Es traten immer wieder Knoten auf, die entfernt werden mussten, die aber gutartig waren. So ging Frau L. im Februar 2006 zur jährlichen Mammographie- und Ultraschallkontrolle. Alles sei in Ordnung, meinte die Fachärztin. Doch schon im August tastete Frau L. erneut einen Knoten in der linken Brust. Sie bat ihren Hausarzt, die Brust zu untersuchen, da sie den Knoten tasten könne und ein Ziehen verspüre. Der Hausarzt kam zum Schluss, dass nichts sei.

Die Patientin vertraute ihrem Hausarzt
Im Dezember bat die Patientin den Hausarzt explizit, die Brüste wegen des Knotens erneut zu untersuchen. Doch auch jetzt fand der Hausarzt es nicht für nötig, die Patientin zu einer erneuten fachärztlichen Untersuchung zu überweisen. Wegen einer anderen Krankheit musste Frau L. im Oktober 2007 hospitalisiert werden. Hier zeigte sie wiederum ihren Knoten in der Brust. Mit einer Mammographie und einer Ultraschalluntersuchung wurde ein verdächtiger Knoten diagnostiziert. Der Befund müsse weiter abgeklärt werden, meinte die Ärztin. Frau L. suchte deshalb erneut den Hausarzt auf und übergab ihm den Bericht, damit er die entsprechenden Untersuchungen organisiere.

Erst nach 16 Monaten an Spezialistin überwiesen
Der Hausarzt tippte bei dem diagnostizierten suspekten Knoten auf ein Lipom. Die Patientin, die ihm vertraute, liess das Lipom von ihm in seiner Praxis entfernen. Umso schlimmer traf es sie, als ihr der Pathologe mitteilte, dass es sich um einen bösartigen Tumor handle und dieser nicht im Gesunden entfernt worden sei. Frau L. wurde an eine Spezialistin überwiesen, die eine Nachoperation vornahm. Doch leider genügte auch diese nicht und die Brust musste amputiert werden. Frau L. fragte sich zu Recht, wie ihre Ausgangslage gewesen wäre, wenn der Hausarzt sie ernst genommen worden hätte und man den Knoten 16 Monate früher entfernt hätte. Wäre dann eine brusterhaltende Operation möglich gewesen? Um wie viel besser sähe dann ihre gesundheitliche Zukunft aus? Hat der Hausarzt seine Kompetenzen überschritten, indem er den suspekten Knoten selbst entfernte? Ich werde nur die letzte Frage unter die Lupe nehmen.

Als Gutachter andere Hausärzte befragt
Der SPO-Anwalt gab ein FMH-Gutachten in Auftrag. Der federführende Gutachter – selber auch Hausarzt – stellte fest, dass der operative Eingriff, obwohl es sich um einen suspekten Knoten handelte, in der Kompetenz des Hausarztes gelegen habe. Er begründete dies etwa wie folgt: Der betreffende Hausarzt habe während seiner Ausbildung mehr als 21 Monate auf einer chirurgischen Abteilung gearbeitet. Diese Ausbildung – sowie seine Erfahrung aufgrund seiner regelmässigen Vornahme kleinchirurgischer Eingriffe – berechtige ihn nach Dafürhalten des Gutachters ohne weiteres, die Biopsie vorzunehmen. Die Tatsache, dass es sich um einen Eingriff an der Brust handle, bringe keine anderen oder zusätzlichen Anforderungen mit sich als jeder andere Eingriff an Haut und Unterhaut. So hätten denn auch von 14 Mitgliedern des regionalen Qualitätszirkels, denen der Fall anonymisiert präsentiert wurde, deren acht den Eingriff selber vorgenommen. Nur vier hätten – allerdings aus psychologischen Gründen – auf die Durchführung des Eingriffs verzichtet und die Patientin an einen Spezialisten weiter gewiesen… Diese Begründung ist schlichtweg eine Katastrophe, zumal die Ärzte um das nachfolgende Verfahren wussten, entspricht aber der schweizerischen Qualitätssicherung.

Nicht nur Spezialisten dürfen operieren
Wo liegt das Problem? Jeder Arzt kann ohne zusätzliche Fachausbildung behandeln, wie es ihm sinnvoll scheint. Er muss nur ein Staatsexamen vorweisen! Aus der Sicht der SPO ist es inakzeptabel, dass ein nichtspezialisierter Arzt einen suspekten Knoten in der Brust entfernt. Noch weniger verständlich ist, dass die FMH-Gutachterstelle keine fachkompetenten Ärzte mit diesem Gutachten beauftragte. Doch es ist die Devise der FMH, dass nicht Ärzte aus dem entsprechenden Fachgebiet als erste Gutachter ernannt werden, sondern Ärzte aus dem Fachgebiet des Arztes, der die mögliche Sorgfaltspflichtverletzung verursacht hat.

Kollegenschelte ist äusserst heikel
Einen Kollegen zu beurteilen, der, wie man im Volksmund sagt «über den Haag gefressen» und dabei die Sorgfaltspflicht verletzt hat, ist besonders heikel. Das kann nicht gut gehen! Als wir dieses Gutachten erhielten, wurde gleichzeitig in den Medien diskutiert, wo Patientinnen mit einem möglichem Brustkrebs abgeklärt und behandelt werden sollten, damit sie die besten Voraussetzungen zum Überleben haben. Es standen die kleinen gegenüber den grossen Spitälern mit Brustzentren zur Diskussion. Gleichzeitig behauptete ein Gutachter (selber ein Allgemeinpraktiker), diese Abklärung könne in der Hausarztpraxis durchgeführt werden. Solche Aussagen sind unglaubwürdig und unakzeptabel. Das Sprichwort «Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus» kam im vorliegenden Fall einmal mehr zur Anwendung! (Margrit Kessler)
 
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