Seit 30 Jahren setzt sich die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz für die Stärkung der Patientenrechte ein. Heute ist die SPO als starke Stimme der Patientinnen und Patienten etabliert. Bei den anderen Institutionen und Organisationen im Gesundheitswesen ist sie zudem als Partnerin weitgehend akzeptiert und respektiert. Wie der Rückblick zeigt, musste sich die SPO diese Position hart erarbeiten.
PDF-Download: SPO-Festschrift 2011 "30 Jahre für die Patientenrechte!"
von Lotte Arnold-Graf, Geschäftsführerin Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz
1981 – 1986
Am 14. März 1981 wurde die Schweizerische Patienten-Organisation als Verein gegründet. Die Zielsetzung wurde wie folgt formuliert:
Gesamtschweizerische Wahrnehmung der Rechte der Patienten und die Verbesserung ihrer Stellung im Gesundheitswesen
· Anerkennung der Rechte der Patienten;
· partnerschaftliche, gleichberechtigte Stellung der Patienten im Gesundheits- und Sozialwesen;
· Mitbestimmung der Patienten bei der Schaffung und Führung von Institutionen des Gesundheitswesens, der Sozialversicherungen etc.;
· Förderung der Patienteninformation und Patientenberatung.
Charlotte Häni war die Trägerin dieser Idee – aus persönlicher Betroffenheit. Den Anstoss zur Gründung der SPO gab der Spitalaufenthalt ihres Mannes 1977 in einer Zürcher Privatklinik, als sie unter der Arroganz der Ärzte, mangelhafter Pflege und Nichtbeachtung der Informationspflicht litten.
Im ersten Jahr hatte der Verein 78 Mitglieder. In Zürich wurde im Oktober eine Beratungsstelle eröffnet und die erste „Schweizerische Patienten-Zeitung“ herausgegeben. Hauptthemen waren „Alternative Finanzierungsmodelle im Krankenversicherungswesen – Gesünder für weniger Geld?“ sowie „Entrümpelung der Hausapotheken – teurer Sondermüll“. Die Öffentlichkeitsarbeit nahm zu Beginn einen grossen Raum ein. Die erste Resolution hiess denn auch „Recht auf Information“.
Bereits 1984 wurden 3185 telefonische Anrufe von Ratsuchenden entgegengenommen und in ehrenamtlicher, freiwilliger Tätigkeit beantwortet. 1986 reichte die SPO nach einem unzulässigen medizinischen Eingriff eine Genugtuungsforderung an den Staat ein und setzte sich erfolgreich für die Rechte eines bei der Geburt durch Fahrlässigkeit schwerstgeschädigten Kindes ein.
1987 – 1992
1987 fanden die ersten juristischen Beratungen von Patientinnen und Patienten statt, welche in den folgenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewannen. In der Öffentlichkeit wurde zu wichtigen Themen des Patientenschutzes wie Selbstmedikation, Impfaktion mit einem noch nicht bewilligten Impfstoff, überrissene Arbeitszeit der Spitalärzt/innen, Patienteninformation in Spitälern oder unerlaubte Medikamentenversuche an Patient/innen in einem öffentlichen Krankenheim Stellung genommen. Nach 6-jährigen Bemühungen um das Verbot allergieauslösender Lebensmittel-Zusatzstoffe stellte sich ein grosser Erfolg ein.
In Bern wurde 1988 die zweite Beratungsstelle eröffnet. Erstmals in der Geschichte der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) erhielten die Patient/innen 1989 ein Mitspracherecht.
Am 3. Mai 1990 wurde der Verein in die „Stiftung Schweizerische Patienten-Organisation SPO“ mit gemeinnützigem Charakter umgewandelt. Eine Spende von 20‘000 Franken einer erfolgreich vertetenen Patientin machte dies möglich. Der Stiftungsrat setzte sich damals aus folgenden Mitgliedern zusammen: lic. oec. Margrit Bossart-Weiss, Charlotte Häni (Präsidentin), Margrit Kessler, Dr. med. Paul Günter, lic. rer. pol. Ueli Müller, Dr. iur. Paul Ramer.
1992 machte sich die SPO zugunsten eines neuen Krankenversicherungsgesetzes stark und konnte die wichtigsten Forderungen aus Sicht des Patientenschutzes in Hearings der Ständeratskommission einbringen. In der Patientenberatung stiegen 1993 die Probleme mit Krankenkassen markant an. Zusätzlich lösten die in den USA möglich gewordenen Klagen durch Silikon geschädigter Frauen zahlreiche Anfragen aus. Über 1000 Frauen wendeten sich zur Unterstützung ihren Klagen an die SPO, da man sie hier ernst nahm. In der Folge wurde von der SPO eine Selbsthilfe-Organisation initiiert.
1993 – 1998
1993 wurde die dritte Beratungsstelle in St. Gallen eröffnet.1995 konnte die SPO an einem internationalen Expertentreffen ihren Standpunkt zur pharmazeutischen Betreuung der Patient/innen erläutern. Das BAG und BSV zogen zudem die SPO bei der Erarbeitung von Publikationen bei.
1997 wurde in Lausanne die erste Beratungsstelle in der Romandie eröffnet. Im Zusammenhang mit dem Einsatz bei der schwierigen Umsetzung des KVG drängte sich die Namenserweiterung in „Stiftung Schweizerische Patienten- und Versicherten-Organisation SPO“ auf. 1998 reichte die SPO zusammen mit dem Konkordat der Krankenversicherer eine Petition für die Verbilligung der Krankenkassen-Prämien ein.
1999 – 2004
Margrit Kessler wurde 1999 Präsidentin des Stiftungsrats. In dieser Funktion wurde gegen sie schon bald ein Strafverfahren u. a. wegen angeblicher falscher Anschuldigung in einem weitherum beachteten Fall eröffnet, der die Patientenschutzbewegung zehn Jahre lang beschäftigen sollte (vgl. Box).
Die SPO konnte 1999 einen Kollektiv-Vertrag mit der Coop-Rechtsschutzversicherung abschliessen, welche eine Patientenrechtschutzversicherung für die SPO-Mitglieder einschliesst.
Stichworte der Tätigkeit der SPO zum Jahr 2000:
- Revision des KVG mit besondere Beachtung der Spitalfinanzierung;
- Aufhebung des Kontrahierungszwangs;
- Einführung einer 3-jährigen Bedürfnisklausel.
Im Jahr 2001 wurde in Olten die fünfte Beratungsstelle eröffnet. Immer häufiger trafen nun Anfragen der Medien zu patientenrelevanten Themen ein – speziell auch zur Qualitätssicherung und Fehlerkultur der Ärzt/innen. 2004 setzt sich die SPO für über 500 Vioxx-geschädigte Patient/innen ein.
Der Charlotte-Häni-Fonds wurde im Namen der Gründerin der SPO im Jahr 2004 gegründet. Er finanziert die Abklärung möglicher Haftpflichtansprüche von Patient/innen, die nicht in der Lage sind, das mit der Abklärung verbundene Kostenrisiko zu tragen.
2005 – 2010
2007 wurde Margrit Kessler vom Kantonsgericht St. Gallen von sämtlichen gegen sie erhobenen strafrechtlichen Vorwürfen (vgl. 1999) vollumfänglich freigesprochen. In einem Nebenpunkt wurde die SPO jedoch erneut vor Gericht gezerrt. Erst Ende 2008 sollte der jahrelange Rechtsstreit ein Ende finden.
2008 wurde die Beratungsstelle in Genf eröffnet. Um die SPO von den vielen Selbsthilfegruppen unterschiedlichster Krankheitsbilder, die sich ebenfalls als Patientenorganisationen bezeichnen, abzugrenzen, wurde der Name in „Stiftung SPO Patientenschutz“ geändert.
Ein stark forderndes Thema stellten die Haftpflichtversicherungen dar, die sich immer weniger bereit zeigen, klare Haftpflichtfälle aussergerichtlich zu verhandeln und zu bezahlen. Im September 2009 wurde die „Patientenschulung“ ins Leben gerufen. Die Veranstaltung mit dem Titel „Ich will über mich selbst bestimmen“ fand grossen Anklang.
Im 2010 eröffnete die SPO eine Beratungsstelle im Tessin und der Name wurde in „Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz“ erweitert. Das Buch „Halbgötter in schwarz und weiss“ – ein Rückblick auf den jahrelangen Rechtsstreit – von Margrit Kessler erscheint.
2011
Die SPO leistet in ihren Beratungsstellen in allen Landesteilen kompetente Beratung in allen medizinischen und rechtlichen Fragen. Sie trägt die aktuellen Themen aus Sicht des Patientenschutzes konsequent in die Medien und öffentlichen Diskussionen. Sie nutzt ihr Mitspracherecht in gesundheitspolitischen Fragen und kämpft für patientenorientierte Lösungen in Gesetzen, Dekreten und Verordnungen. Sie sucht den konstruktiven Dialog mit Leistungserbringern, Versicherungen und Politik. Sie setzt sich ein für eine patientenbezogene, zweckmässige und wirtschaftliche Medizin.
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