| Verfassungsartikel Forschung am Menschen - Warum die SPO für ein Ja eintritt |
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Am 7. März 2010 stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über einen neuen Verfassungsartikel zur Forschung am Menschen ab. Dieser überträgt dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung im Bereich der Forschung am Menschen und enthält Grundsätze zum Schutz der Würde und der Persönlichkeit der beteiligten Personen. Die SPO Patientenschutz unterstützt den Verfassungsartikel und bittet, am 7. März 2010 JA zu stimmen.
Die Gegner argumentieren, dass die Menschenwürde zu wenig im Vordergrund stehen würde. Selbstverständlich hätte sich die SPO Patientenschutz gewünscht, dass die Menschenwürde und deren Schutz eine etwas prominentere Stellung in der Verfassung erhalten würde, aber die heutige Situation ist äusserst problematisch: So ist die Forschung am Menschen bis heute eine kantonale Angelegenheit. Nur die Forschung für Heilmittel ist national geregelt. Viele Kantone haben kein Forschungsgesetz und geben die Weisung aus, dass sich die Ärzte an den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften orientieren sollten. Es gehört jedoch gerade zum Kennzeichen von Richtlinien, dass sie keinen gesetzlichen Charakter haben und somit nicht eingehalten werden müssen. Gerade das eben erst erschienene Buch „Halbgötter in Schwarz und Weiss. Rückblick auf einen Medizinskandal, der zum Justizskandal wurde“ zeigt auf, was möglich ist, wenn die Ärzte sich im gesetzesfreien Raum bewegen können. Dies muss im Interesse der Patientensicherheit endlich ein Ende haben, deshalb JA am 7. März 2010! Keine Humanexperimente ohne ärztliche Sorgfalts- und Aufklärungspflichten! Bei der Umsetzung in konkrete rechtliche Bestimmungen auf Gesetzesebene wird die SPO Patientenschutz im Interesse eines wirsamen Schutzes der Menschenwürde und des Schutzes der Persönlichkeit der Patientinnen und Patienten jedoch voll und ganz gefordert sein. Dieser Schutz muss in der Medizin bei der zukünftigen Forschung mit Menschen im Zentrum stehen und Vorrang vor der Forschungsfreiheit haben. Leider müssen wir jedoch (zu) oft feststellen, dass sich in der Praxis Einzelfälle experimenteller Massnahmen bei Patienten finden, deren Zweck äusserst fragwürdig ist. Patienten werden unter dem Deckmantel von Heilversuchen unzulässigen Gefahren ausgesetzt, geschädigt oder die Behandlung endet für sie im schlimmsten Fall sogar tödlich. Unsere Forderung ist deshalb klar und eindeutig: Sämtliche von experimentellen Massnahmen betroffene Personen müssen in ihrer Würde, Persönlichkeit und Gesundheit ausreichend geschützt werden. Das neue Humanforschungsgesetz weist in der im Oktober 2009 vom Bundesrat verabschiedeten und an das Parlament zur Beratung überwiesenen Fassung diesbezüglich jedoch noch wesentliche Lücken auf. Um die Patientinnen und Patienten wirksam zu schützen, wird die SPO Patientenschutz in dieser Gesetzgebung gegenüber den eidgenössischen Räten eine aktive Rolle einnehmen. Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz |
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