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Patientenrechtsschutz Stampa E-mail

SPO Patientenschutz gewährt ihren Mitgliedern eine Patientenrechtsschutzversicherung.


Unsere Rechtsschutzversicherung

Betroffene eines möglichen Behandlungsfehlers finden sich in der komplexen Angelegenheit oft nicht zurecht. Meist fehlen die Mittel, der Mut oder die Kraft für einen Rechtsstreit.

SPO-Mitgliedern wird hier geholfen: Mit nur Fr. 60.- bzw. Fr. 90.- Jahresbeitrag ist eine Patientenrechtsschutzversicherung inbegriffen. Die Anwalts- und Gerichtskosten bis zu Fr. 250’000.- pro Fall sind damit gedeckt. Dies ermöglicht einen aufwändigen Prozess mit professioneller Hilfe durchzustehen. So kommen Sie zu Ihrem Recht.

Als Einzel- oder Familienmitglied des Gönnervereins der SPO sind Sie im Bedarfsfall bis zu einer Summe von Fr. 250'000 rechtsschutzversichert.

Der Rechtsschutz wird gewährt für Streitfälle, die nach Beitritt zur SPO und während der Dauer der Mitgliedschaft eintreten.

Versichert sind:

Streitigkeiten über

  • mögliche Sorgfaltspflichtverletzungen bei Behandlungen oder Unterlassung einer solchen, einschliesslich mögliche Aufklärungspflichtverletzungen sowie deren Folgen.
  • Mögliche Verletzungen des Datenschutzes als Patient

Nicht versichert sind:

Streitigkeiten über
  • psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen
  • Honorare und Rechnungen
  • Leistungen von Krankenkassen und Versicherungen
  • Leistungen von Repatriierungsunternehmen

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