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SPO beschliesst Stimmfreigabe zur Managed Care-Vorlage Stampa E-mail

Am 17. Juni wird über die Managed Care-Vorlage abgestimmt. Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz hat im Hinblick auf diese wichtige gesundheitspolitische Abstimmungvorlage Stimmfreigabe beschlossen. Der Ansatz, eine verstärkte Beratung der Patienten und eine Mitverantwortung der Ärzte zu bewirken, wird von der SPO positiv gewürdigt. Damit kann auch eine kostendämpfende Wirkung im Interesse aller Akteure im Gesundheitswesen erzielt werden. In diesem Sinne ist in der Managed Care-Vorlage auch ein Beitrag zur Verbesserung der aktuellen Blockadesituation im Schweizerischen Gesundheitswesen zu sehen. Andererseits enthält der vorliegende Vorschlag sehr dirigistische Elemente, um die Patienten in die Managed Care-Modelle zu bringen. Damit verbunden ist gleichzeitig eine Einschränkung der Arztwahl. Diese Elemente könnten zu Ungunsten der Patienten noch verstärkt werden und bergen deshalb nicht von der Hand zu weisende Gefahren in sich.

Die Erfahrungen mit den bereits heute bestehenden Netzwerken sind im Grossen und Ganzen positiv zu werten. So weisen integrierte Netzwerke insbesondere im ambulanten Bereich unbestreitbare Vorteile bei der Koordination der Behandlung auf. Das Managed Care-Modell kann zudem wichtige Beiträge zu einer Kostendämpfung im Gesundheitswesen leisten. Wie die aktuelle Praxis zeigt, wird die Budgetmitverantwortung der Ärzte tatsächlich ausgeschöpft.

Negativ zu werten sind jedoch die Einschränkungen bei der Arztwahl. Für die absolute freie Arztwahl wird in der Abstimmungsvorlage der Selbstbehalt von heute 10 % mit oberer Limite von CHF 700.- auf 15 % mit oberer Limite von Fr. 1000.- erhöht. Im Prinzip müssen Patienten, wenn sie die absolute freie Arztwahl beibehalten wollen, pro Jahr CHF 300.- mehr bezahlen. In der Verteuerung der freien Arztwahl im Sinne eines Bestrafungs- anstelle eines Belohnungsmodells ist als dirigistische Zwangsmassnahme zu sehen, damit sich die Patienten in ein Managed Care-Modell hineinbegeben.

Zudem wird die obere Limite vom Bundesrat auf dem Verordnungsweg bestimmt und kann jeder Zeit nach oben korrigiert werden, wenn die Zielvorstellungen nicht erreicht sind, wie viele Versicherte sich in einem Managed Care-Modell befinden (60 % bis 2015 gegenüber aktuell 10 %).

Bevorzugen die Patienten ein Managed Care Modell, so bleibt der Selbstbehalt bei 10 %. Die obere Limite wird aber nach unten korrigiert und beträgt nur CHF 500.-. Die PatientInnen werden in diesem Falle mit CHF 200.- belohnt. Aber auch hier bleibt die Unsicherheit, denn es liegt in der Hand des Bundesrats, die „Belohnung“ aufzuheben.

Ein für die Patienten unbestreitbar wichtiger Erfolg konnte während den parlamentarischen Beratungen erzielt werden. Die obligatorischen dreijährigen Knebelverträge wurden aus der Vorlage genommen, ein Managed Care Modell kann auch nur für ein Jahr abgeschlossen werden. Aus Sicht des Patientenschutzes ist damit die Möglichkeit geschaffen worden, unter zumutbaren Bedingungen in ein anderes Netzwerk oder wieder zur freien Arztwahl zu wechseln. Dies vermag die Nachteile der Vorlage jedoch nicht vollständig auszugleichen.

Medienmitteilung der SPO zur Managed Care-Abstimmungsvorlage

 
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