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Neue juristische Handlungsmöglichkeiten für die SPO? |
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LUKAS OTT – Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz ist immer wieder aus nächster Nähe damit konfrontiert, wie sich Patient/innen heute im komplexen Gesundheitssystem zunehmend hilflos und ausgeliefert fühlen. Einzelpersonen stehen oft auf verlorenem Posten und wenden sich an die SPO. Im Einzelfall – z. B. bei Sorgfaltspflichtverletzungen, sog. «Kunstfehlern» – stehen die Beraterinnen und nötigenfalls auch die juristischen Spezialist/innen der SPO mit Rat und Tat zur Verfügung und können in vielen Fällen erreichen, dass die Patient/innen zu ihrem Recht kommen. Es gibt jedoch Fälle, denen heute rechtlich kaum beizukommen ist: Überall dort, wo ein grosser Personenkreis oder sogar die ganze Bevölkerung betroffen ist, kann die Einzelperson nicht mehr handeln. Auch der SPO sind in diesen Fällen heute die Hände gebunden. Konkret geht es u. a. um folgende Fälle:
- systematische Gefährdungen und Schädigungen im Rahmen von medizinischen Behandlungen, speziell im Rahmen von experimentellen Behandlungen;
- Datenschutzverletzungen im medizinischen Bereich;
- Kostengutsprachen von Krankenversicherern;
- Registrierung von Arzneimitteln.
Die St. Galler Nationalrätin und SPO-Stiftungsrätin Yvonne Gilli wird deshalb im Nationalrat aktiv. Sie will vom Bundesrat wissen, welche Partizipationsrechte – wie Beschwerde, Rekurs oder Klage – von Patientenorganisationen als Träger öffentlicher Aufgaben zur Geltendmachung der schutzwürdigen öffentlichen Interessen eingeführt werden können. Unterstützung erfährt Yvonne Gilli durch Margrit Kessler, die seit letztem Herbst ebenfalls im Nationalrat Einsitz nimmt. Die SPO-Präsidentin verlangt ebenfalls eine rechtliche Regelung einer möglichen kollektiven Übernahme von Verantwortung durch die Patientenorganisationen. Yvonne Gilli weist in ihrem Postulat zu Recht darauf hin, dass auch in anderen Bereichen die schwächeren Gruppen einen besonderen Schutz geniessen – z. B. Arbeitnehmende im Arbeitsrecht oder Behinderte bei Bauten. Im Bereich der Patientenrechte bestehen jedoch noch gravierend Lücken, die dringend gestopft werden müssen. |