Kurzfassung der Europäischen Leitlinien zur QS bei Screening und Diagnose von Brustkrebs
Diese Leitlinien können wir von der Stiftung SPO Patientenschutz nur unterstützen und den Verfasserinnen für ihre wichtige Arbeit danken. In der Qualitätssicherung Diagnose und Behandlung des Brustkrebses besteht in der deutschen Schweiz grosser Handlungsbedarf.
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„Irren ist menschlich“, das kann die SPO akzeptieren und verstehen. Nicht akzeptieren können wir aber, dass die Frauen in der Westschweiz die besseren Chancen haben, dass ihr Brustkrebs im Frühstadium erkannt wird, als in der Ostschweiz. Es ist Tatsache und bekannt, dass vor allem in der Ostschweiz viele Brusttumoren erst entdeckt werden, wenn sie schon einen Durchmesser von über 3cm haben. Die Überlebenschancen sind bei Früherkennung des Brustkrebses in der kleinen Schweiz deshalb unterschiedlich. Ein einheitliches Qualitätssystem wird durch unseren kantonalen Föderalismus verhindert, obwohl das Krankenversicherungsgesetz Qualitätssicherung verlangt.

Bei unseren Beratungsstellen werden wir immer wieder mit Klagen von Patientinnen konfrontiert, bei denen nach einer Mammographie ein Tumor, der bereits sichtbar war, vom zuständigen Arzt aber übersehen wurde. Der Tumor wurde erst viel später entdeckt, nachdem er bereits zu einer ungünstigen Grösse herangewachsen war. Zu diesem Zeitpunkt sind oft die Lymphdrüsen mitbefallen. In der Deutschschweiz wurde aus politischen Gründen kein organisiertes Brustkrebsscreening durchgeführt. Den Patientinnen steht es jedoch frei, aus eigener Initiative bei einem Facharzt eine Mammographie durchführen zu lassen. Diese Einzeluntersuchungen sind jedoch viel teurer, von der Franchise nicht befreit, müssen meistens von den Frauen selber bezahlt werden und sind qualitativ weniger gut als die organisierten Brustscreenings. Für eine gute Qualität braucht es entsprechende Erfahrung. Ein Spezialist sollte mindestens 5000 Mammographien pro Jahr beurteilen.

Mit der Kurzfassung der europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung erhalten die Frauen ein Dokument, das verständlich geschrieben ist und aufzeigt, wann ein Brustscreening notwendig und in Anspruch genommen werden sollte. Es hilft die Gesundheitsvorsorge selber in die Hand zu nehmen und den Ärzten die entsprechenden Fragen zu stellen.

Wir empfehlen nicht nur allen Frauen, sondern auch allen Aerzten diese Leitlinie zu lesen.

Margrit Kessler

Präsidentin Stiftung SPO Patientenschutz

Auskunft: 079 343 85 02