Tod nach Mandeloperation (Fälle aus der SPO-Praxis)

Ein junger Vater musste sterben, weil eine nachoperative Blutung erst viel zu spät korrekt gestillt wurde. Doch vor Gericht wurde der behandelnde Arzt trotz Fehlverhalten freigesprochen.

MARGRIT KESSLER – Herr M., 28 Jahre alt, war verheiratet und Vater eines Babys. Er liess sich im die Halsmandeln wegen Schmerzen in einem Landspital operativ entfernen. Drei Tage nach der Operation, als er schon wieder zu Hause war, hatte er eine Blutung in der Operationsgegend und ging zurück ins Spital. Am gleichen Tag wurde er zwei Mal reoperiert, um die Blutung zu stillen. Die Ehefrau war sehr besorgt und bat den Arzt, ihren Mann doch ins Zentrumspital zu verlegen. Aus welchen Gründen auch immer, wurde dieser Wunsch aber nicht erfüllt. Es ist anzunehmen, dass sich ein Machtkampf zwischen der Ehefrau und dem Arzt abspielte, weil der Wunsch explizit im Pflegebericht aufgeführt war. Einen Tag später blutete der Patient erneut, diesmal so stark aus einer Arterie, dass er laut den Laborwerten mehr als die Hälfte seines Blutvolumens verlor. Zwei Tage lang wurde er auf der Überwachungsstation gepflegt. Wegen Schwindel, verursacht durch die tiefen Blutwerte, konnte er kaum aufstehen. Zusätzlich musste er mit Sauerstoff versorgt werden, weil er an Atemnot litt. Auch dieses Symptom war auf die tiefen Blutwerte zurückzuführen.

Der Patient erlitt einen schweren Hirnschaden

Am dritten Tag wurde er wieder auf die Station verlegt. In der Nacht blutete er wiederum, konnte aber noch die Glocke bedienen. Als die Pflegefachfrau kam, fand sie einen blutüberströmten Patienten vor. Kurz darauf erlitt Herr M. einen Herzstillstand; trotz Wiederbelebung blieben seine Pupillen lichtstarr, was bedeutet, dass er einen schweren Hirnschaden erlitten hat. Die Blutung wurde ein weiteres Mal im Operationssaal gestillt. Der Patient wurde mit Sirene und Blaulicht ins Zentrumspital gefahren, wobei er auf dem Weg weiter blutete.

Im Zentrumspital wurde die Blutung embolisiert, d. h. das Blutgefäss wurde medikamentös verschlossen. Die Blutung hätte spätestens nach dem dritten Mal mit dieser Methode gestillt werden müssen. Es ist nicht verständlich, dass der Arzt den Patienten nicht früher verlegte und wartete, bis er verblutete. In der Krankengeschichte des Zentrumspitals stand, dass bei einer weiteren Blutung aus ethischen Gründen keine weiteren Operationen mehr durchgeführt werden, da das Hirn durch den Sauerstoffmangel so schwer geschädigt war. Die Angehörigen konnten dieses traurige Schicksal einfach nicht fassen und es dauerte einige Tage, bis sie ihr Einverständnis gaben, die Beatmungsmaschine abzustellen. In dieser Zeit trat keine weitere Blutung mehr auf. Das zeigt, dass die Embolisierung der blutenden Arterie auch einige Tage früher am noch nicht hirngeschädigten Patienten erfolgreich hätte durchgeführt werden können.

Zweifelhaftes Gutachten führt zum Freispruch

Die Gerichtsmedizin wurde eingeschaltet und das Sprichwort: «Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!» erfüllte sich einmal mehr. Der Gerichtsgutachter schreibt: «Zusammenfassend ist Herr M. an einer bekannten – wenn auch extrem seltenen behandlungsimmanenten Komplikation verstorben, die mit der Ausschöpfung sämtlicher diagnostischen Möglichkeiten unter Umständen beherrschbar gewesen wäre. Hingegen kann nicht mit letzter Sicherheit davon ausgegangen werden, dass sich die Blutungsquelle vor dem fatalen Ereignis hätte einwandfrei lokalisieren lassen.»

Diese Äusserung genügte der Einzelrichterin, den Arzt frei zu sprechen, obwohl ein weiteres Gutachten anderer Meinung war. Es ist grotesk zu behaupten, dass man die Blutung der Zungenarterie am noch nicht hirngeschädigten Patienten nicht sicher erfolgreich hätte stillen können. Denn genau das war schliesslich am schwer geschädigten Patienten erfolgreich durchgeführt worden und der Patient blutete bis zu seinem Tod nicht mehr. Somit entspricht die Aussage des Gutachters nicht der Wahrheit, was auch eine Richterin erkennen müsste.

Einmal mehr zeigt dieser tragische Fall, dass das Fehlverhalten eines Arztes, auch wenn es noch so gravierend ist, von den Richtern als zulässig erklärt wird. Wenn die Witwe des Opfers, gezeichnet vom Verlust ihres Mannes und Vaters ihres kleines Kindes sagte: «Ich akzeptiere nicht, was geschah», kann man das sehr gut verstehen. Es reiht sich eine weitere junge, schwer geprüfte Angehörige in die Reihen, die den Glauben an unser Rechtssystem verloren haben.