Das neue Heilmittelgesetz, das seit Anfang 2019 gilt, hat die Meldepflicht sogenannter unerwünschter Wirkungen für Ärztinnen und andere Fachpersonen verschärft. Bisher haben sich die Verschärfungen jedoch nicht messbar auf das Meldeverhalten ausgewirkt, so das Heilmittelinstitut Swissmedic, bei dem die Meldungen eingehen. Die Meldepflicht wird nur teilweise gelebt.

Der Grund dafür? – Wahrscheinlich ist der Aufwand für diese Meldungen heute zu hoch. Dabei wären sie wichtig: Wenn auch seltene Nebenwirkungen erfasst werden und die Häufigkeit bekannter Nebenwirkungen aufgrund der grösseren Zahl von Meldungen genauer eingeschätzt werden kann, steigen die Patientensicherheit und die Qualität, mit der die Behandelten über ihre Therapie informiert werden können.

Gefordert ist also eine Vereinfachung der Meldemöglichkeit – für Fachpersonen, aber auch darüber hinaus. So könnten auch Patientinnen und Patienten – allenfalls mit einer nachträglichen Ergänzungsmeldung durch die abgebende/behandelnde Fachperson – selbstständig unerwünschte Nebenwirkungen melden.

Diese langjährige Forderung der SPO wurde auch gegenüber Swissmedic immer wieder vorgebracht. Das Heilmittelinstitut stellt nun für nächstes Jahr eine Vereinfachung des Meldeprozederes in Aussicht – voraussichtlich mit einem Formular, das online leicht zu finden und auszufüllen ist.

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