Nachdem das Parlament die nötige Rechtsgrundlage geschaffen hat, steht die vom Bund beauftragte freiwillige Swiss-Covid-App ab dem 25. Juni zum Download bereit. Nun stehen die Menschen in der Schweiz vor der Frage: Downloaden oder nicht?

Die Swiss-Covid-App soll Kontakte mit Personen aufzeichnen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben könnten, und so helfen, Infektionsketten nachzuvollziehen. So hofft der Gesetzgeber die Ausbreitung des Virus insgesamt besser überwachen und eindämmen zu können. Die Nutzung der App ist freiwillig. Doch je mehr Menschen sie nutzen, desto besser kann sie ihren Teil dazu beitragen, die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus klein zu halten und eine Wiederverschärfung staatlicher Einschränkungen zu vermeiden. Nun stellen sich viele Menschen in der Schweiz die Frage: Soll ich die App herunterladen und mich «tracen» lassen?

Die SPO kommt zum Schluss: Ja, die Nutzung der Swiss-Covid-App kann aus patientenrechtlicher und datenschützerischer Sicht befürwortet werden.

Alle datenschutzrechtlichen Bedenken berücksichtigt         

Grundsätzlich sei ein Instrument wie die Swiss-Covid-App aus Sicht des Datenschutzes (der ja in erster Linie die Persönlichkeitsrechte schützt) zwar «ein Albtraum», sagt SPO-Stiftungsrätin Franziska Sprecher, Professorin für Gesundheitsrecht an der Universität Bern. Die konkrete Anwendung, die in der Schweiz eingesetzt wird, berücksichtige aber die Anliegen des Datenschutzes so weit wie nur möglich und sei diesbezüglich international vorbildlich:

  • die Daten werden anonymisiert und nur dezentral auf den Smartphones der NutzerInnen gespeichert;
  • keine Verwendung von GPS;
  • nur Tracing, kein Tracking – das heisst, es werden nur Kontakte, keine Bewegungsprofile festgehalten (und die Benachrichtigung erfolgt zeitlich versetzt, nicht «live» und vor Ort);
  • es gibt eine vom Parlament beschlossene gesetzliche Grundlage, die auch ein festes Ablaufdatum für die App enthält;
  • vor der Einführung gab eine Pilotphase, Erkenntnisse daraus wurden zur Verbesserung der App umgesetzt;
  • und natürlich: die Nutzung ist freiwillig.

App ist sinnvolle Ergänzung, kein Ersatz für Vorsichtsmassnahmen

Das alles ist positiv. Wichtig ist jedoch, dass die Swiss-Covid-App nicht überbewertet wird. Sie ist kein Allheilmittel zur Eindämmung von Covid-19.

  • Erstens bleiben technische Unsicherheiten: Trotz grosser Verbesserungen und Optimierungen kann es dazu kommen, dass die App falsche «Treffer» anzeigt oder Kontakte verpasst.
  • Zweitens wird es selbst bei hoher Beteiligung unweigerlich «menscheln». Die App «verpasst» unweigerlich Kontakte, wenn Leute auf ihrem Smartphone Bluetooth nicht einschalten, der Akku leer ist oder das Gerät während der Mittagspause im Büro bleibt. Und: Auch im Jahr 2020 besitzen gar nicht so wenige Menschen überhaupt kein Smartphone.
  • Drittens: Sorgloses Verhalten, «weil man ja die App installiert hat», ist nicht angebracht. Sie kann geltende Vorsichtsmassnahmen nicht ersetzen. Am wichtigsten bleiben Hygiene und Abstandsregeln. Die App ist unter mehreren Eindämmungsmassnahmen lediglich ein Baustein, indem sie den zuständigen Behörden dabei hilft, Infektionsketten nachzuverfolgen und möglichst kurz zu halten.

Ein Wermutstropfen: Personen, die sich aufgrund einer Benachrichtigung durch die Swiss-Covid-App in Quarantäne begeben, erhalten nicht zwingend eine Erwerbsausfallentschädigung. Wenden Sie sich in diesem Fall, bevor Sie sich in Quarantäne begeben, an die Infoline SwissCovid (Nummer wird in der App angezeigt, ersatzweise allgemeine BAG-Infoline zum Coronavirus: 058 463 00 00). Dort können Sie beraten werden. Grundsätzlich ist aber der Arbeitgeber nicht zu einer Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn Sie aufgrund einer Meldung der App zu Hause bleiben.

Ein Vertrauenstest

Es wird sich zeigen, wie viele Leute die App tatsächlich nutzen. Auch im Hinblick auf weitere digitale Vorhaben im Gesundheitsbereich wird dies ein spannender Test, wie weit das Vertrauen der Bevölkerung reicht. Die SPO kann sich insgesamt hinter die Nutzung der Swiss-Covid-App stellen.

Weitere Informationen und Antworten auf viele Fragen zur Swiss-Covid-App finden Sie auf der Website der Bundesamts für Gesundheit zur App. Die App selbst finden Sie ab dem 25. Juni im Apple Store (für iPhones) und bei Google Play (für Handys mit Android-Betriebssystem).