Wirksame Kostendämpfungsmassnahmen kommen Patient*innen als Prämienzahlende zugute. Die SPO begrüsst daher die Zielsetzung des Kostendämpfungspakets des Bundes. Die einzelnen Massnahmen sind hinsichtlich ihrer positiven Wirkung für Patient*innen jedoch sehr unterschiedlich zu bewerten. Die SPO nimmt in ihrer Vernehmlassung zum 2. Kostendämpfungspaket gezielt Stellung zu jenen Massnahmen, deren Umsetzung einen direkten Einfluss auf Patient*innen hat, nämlich die Erstberatungsstelle, Netzwerke der koordinierten Versorgung, Patientenprogramme sowie die Zielvorgabe für die Kostenentwicklung.

Wir gehen davon aus, dass in den aktuellen Gesetzes- und Anreizrahmen keine signifikante Zunahme der Koordination und Kooperation erwartet werden kann. Daher befürwortet die SPO ausdrücklich die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffend Erstberatungsstelle, Netzwerke der koordinierten Versorgung und Patientenprogramme und beurteilt diese als sinnvolle Ergänzung im bestehenden KVG. Insbesondere chronisch und mehrfachkranke Patient*innen erhalten damit stärker koordinierte Leistungen, die – und das ist der entscheidende Punkt – dadurch auch besser mit deren individuellen Präferenzen und Haltungen abgestimmt werden können. Bessere Koordination findet mit diesen Massnahmen in den Reformbemühungen der Gesundheitsversorgung endlich den angemessenen Stellenwert und die notwendige Beachtung, da diese Koordination für die künftige Versorgungsqualität entscheidend sein wird. Erstberatungsstelle, Netzwerke und Patientenprogramme schaffen zusammengenommen einen neuen gesetzlichen Rahmen, in dem die Leistungskoordination zu einem zentralen Orientierungspunkt für alle Leistungserbringenden wird, insbesondere für jene, die mehrheitlich in der Behandlung und Betreuung von chronisch Kranken tätig sind. Deshalb ist es auch von grösster Bedeutung, dass diese drei Massnahmen gemeinsam umgesetzt werden.

In der geplanten Gesetzesänderung ist zudem eine Zielvorgabe für die Kostenentwicklung in der OKP vorgesehen. Aus Sicht der SPO ist eine entsprechende Zielvorgabe konsequent abzulehnen. Eine Zielvorgabe, wie diese in der entsprechenden Gesetzesänderung vorgesehen ist, kann aus unserer Sicht mit Blick auf die Systemkomplexität keine der intendierten Wirkungen entfalten und beinhaltet zudem die grosse Gefahr von ungewollten Nebenwirkungen, die in erster Linie die Betreuung der chronisch und mehrfach kranken Patient*innen treffen werden.

Kontakt für weitere Fragen: Susanne Gedamke, Delegierte des Stiftungsrats: susanne.gedamke@spo.ch