Ich bin gelernte Intensivpflegefachfrau mit Weiterbildungen u.a. in Management und Kommunikation. Nach über 20 Jahren im Spital wechselte ich zu einer Versicherung, wo ich das Case Management im Betrieb implementierte. Es war eine spannende Zeit, aber ich merkte, dass mir eine Sicht fehlte, nämlich die der Patienten. So war der Wechsel zu einer Patientenorganisation naheliegend. Insgesamt arbeite ich auch schon wieder 10 Jahre in diesem Bereich, bald 4 Jahre davon bei der SPO.
Was ist deine Aufgabe bei der SPO?
Ich bearbeite hauptsächlich Anliegen, bei denen Menschen vermuten, dass Ihnen seitens des Gesundheitssystems Unrecht geschehen ist. Ich bringe mein Fachwissen in Arbeitsgruppen ein und bin Ansprechpartnerin in organisatorischen Anliegen der Berater:innen wie auch von Mandatserbringer wie Rechtsschutzversicherungen.
Was war dein prägendstes Erlebnis bei der SPO?
Frau D. hatte Ihren Partner nach einer Herzoperation, als sie ihn besuchen wollte, Tod im Spitalzimmer vorgefunden. Leider ging im Anschluss seitens Kommunikation einiges schief und Frau D. wusste auch nach mehreren Monaten nicht, warum Ihr Mann so plötzlich verstorben ist. Sie wandte sich an uns und wir konnten sie so Unterstützen, dass sie den Verlust verarbeiten konnte. Das hat mich sehr berührt.
Was war dein schönstes Erlebnis bei der SPO?
Es gibt nicht ein schönstes Erlebnis. sondern viele Kleine. Wenn mir ein Gespräch gut gelingt und ich eine positive Rückmeldung der Patienten zu einer komplexen Situation erhalte, tut mir das gut.
Was ist dein Leitsatz für deine tägliche Arbeit?
Wir vertrauen und respektieren einander. Das gilt im SPO Team wie auch nach aussen mit unseren Klienten.
Was möchtest du Patientinnen und Patienten mit auf den Weg geben?
Unsere Gesundheit ist unser grösstes Gut. Halten Sie Sorge dazu. Sind Sie Krank, stellen Sie dem Arzt/ Therapeuten die richtigen Fragen, damit auch Sie im Bilde sind und eine gute Entscheidungsgrundlage haben.
Gibt es etwas was du zum Thema „Patientendossier“ sagen möchtest? Etwas, was du den Patientinnen und Patienten empfehlen möchtest?
Sie haben ein Recht auf die Herausgabe Ihrer Akten als Kopie (Art.8 Abs. 5 DSG). Die Akten benötigen Sie z. B, wenn Sie eine Arztrechnung kontrollieren wollen.
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