Die SPO betreibt seit vielen Jahren im Auftrag verschiedener Institutionen im Gesundheitswesen eine Ombudsstelle. Auch in der Erfahrungsmedizin (Komplementär- und Alternativmedizin) berät sie, wenn ein Therapeuten-Patienten-Konflikt unlösbar scheint: Seit drei Jahren besteht die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin des ErfahrungsMedizinischen Registers EMR in Kooperation mit der SPO Patientenorganisation. Dass diese Ombudsstelle existiert, zeugt für die Professionalität in der Branche und stärkt die Glaubwürdigkeit der Therapeutinnen und Therapeuten.

Im Jahr 2022 hat die Ombudsstelle im Bereich Erfahrungsmedizin neun Beratungen für Patientinnen und Patienten von EMR-Therapeutinnen und -Therapeuten durchgeführt. In den meisten Fällen ging es um Anfragen bezüglich Versicherern und Kostenvergütungen. Die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin wurde Ende 2019 vom EMR und der SPO geschaffen, um Patientinnen und Patienten in der Komplementär- und Alternativmedizin bei einem Disput eine neutrale Anlaufstelle zu bieten.

Die Existenz und Arbeit der Ombudsstelle stärkt die Patientinnen und Patienten in der Erfahrungsmedizin. Sie liegt damit auch im Interesse der Therapeutinnen und Therapeuten, denn sie erhöht so deren Glaubwürdigkeit nach aussen. Damit haben sie die Möglichkeit, bei unlösbaren Konflikten auf die Ombudsstelle zu verweisen. Die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin ist zuständig für Kommunikationsprobleme, zwischenmenschliche Konflikte, vermutete Fehlbehandlungen, Beratung zu parallelen oder weiterführenden schulmedizinischen Behandlungen, Fragen zum Datenschutz sowie zum Umgang mit der Patientendokumentation.

Keine Datenweitergabe ohne Einverständnis

Und wie geht eine solche Beratung vor sich? In der Regel ruft eine Patientin oder ein Patient die SPO an. Dabei wird in erster Linie eine Rücksprache mit der EMR-Therapeutin oder dem -Therapeuten empfohlen oder ein Feedback durch die Ombudsstelle. Unter bestimmten Umständen erfolgt auch eine Weiterempfehlung an spezialisierte Beratungsstellen.

Auf alle Fälle ist dieser Weg über die Ombudsstelle für alle Seiten hilfreicher als allfällige anonyme Hinweise, da der Fokus auf die Lösung gelenkt wird. Wichtig in diesem Zusammenhang: Der Datenschutz ist bei der Ombudsstelle gewährleistet, denn es werden keine Daten ohne das Einverständnis der Patientin oder des Patienten weitergegeben.

Erste Beratung ist kostenlos

Bei der Ombudsstelle beraten lassen können sich Patientinnen und Patienten von Therapeutinnen und Therapeuten mit EMR-Qualitätslabel, wobei die erste telefonische Beratung kostenlos ist. Für weiterführende Beratungen fallen die Gebühren der SPO an (reduzierter Tarif von 60 CHF pro Stunde).

Dies sind die Möglichkeiten, um die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin zu kontaktieren:

  • Online: Termin via www.spo.ch/beratung: Beratung buchen (und unter Ombudsstelle «EMR» auswählen)
  • Telefon (um einen Beratungstermin zu vereinbaren): 044 252 54 22, Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
  • Postweg: Schweizerische Stiftung SPO Patientenorganisation, Häringstrasse 20, 8001 Zürich

 

Dieser Beitrag ist ein Gastbeitrag des ErfahrungsMedizinisches Registers EMR und erschien im Dezember 2022 in dessen Newsletter.