Die Gründe für einen Konflikt zwischen einem Therapeuten und einem Patienten sind sehr vielfältig – auch jene, welche die Ombudsstelle erreichen. Dass Uneinigkeiten über Disziplinen hinweg auch in der Komplementär- und Alternativmedizin auftauchen, zeigen die Beispiele von der Ombudsstelle Erfahrungsmedizin der SPO und des EMR (ErfahrungsMedizinisches Register). Wo so manche Uneinigkeit Abrechnungen betrifft, gibt es auch komplexere und weitreichendere Fälle.

Leider hatte die Person, welche sich bei der Ombudsstelle Erfahrungsmedizin der SPO und des EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) gemeldet hat, aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte sehr ungünstige Voraussetzungen für eine osteopathische Behandlung. Ihre Krebserkrankung verursachte ihr einen schmerzhaften Druck im Brust- und Achselbereich. Ebenfalls war bekannt, dass ihre Knochenstruktur instabil war – trotzdem wurde behandelt.

Mit schwerwiegenden Konsequenzen: Während der Behandlung bricht der Patientin eine Rippe. Der Bruch beeinträchtigt sie bis heute. In ihrer Verzweiflung kontaktierte sie die Patientenorganisation. Diese konnte ihr den Schmerz zwar nicht nehmen, aber nach einer Intervention beim Therapeuten immerhin bewirken, dass ihr ein Schadensersatz zugesprochen wurde.

Dieses Beispiel zeigt, wie die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin der SPO und des EMR Patientinnen und Patienten beraten kann. Jede Person kann sich bei Bedarf vertrauensvoll und anonym an die Anlaufstelle wenden, ob die behandelnde Therapeutin oder der behandelnde Therapeut EMR-zertifiziert ist oder nicht. Informieren Sie sich vor Ort in der Praxis, ob die behandelnde Fachperson oder das Institut bei der Ombudsstelle angeschlossen ist.

Beim nächsten Beispiel geht es um die Kommunikation zwischen Patienten und Fachpersonen – ein Thema, das im Beratungsalltag der SPO sehr präsent ist. Die betroffene Person war bereits seit Jahren regelmässig bei einer Therapeutin in Behandlung. Nach einem Umzug in einen anderen Kanton konnte die Person die Therapie nicht mehr in Anspruch nehmen, was jedoch von der Therapeutin nicht akzeptiert wurde. Mit allen Mitteln versuchte sie, die Person zum Bleiben zu bewegen. Die Person fühlte sich in der Folge in ihrer persönlichen Integrität verletzt und kontaktierte die SPO. Die SPO hat in diesem Fall die Rolle der Zuhörerin eingenommen, was der Person sichtlich gutgetan hat. Ebenfalls hat die SPO die Person darin bestärkt, dass sie die richtig Schritte unternommen hat, so dass sie einen Umgang mit dem Erlebten finden kann.

Dass weder die Schulmedizin noch die Erfahrungsmedizin die alleinige Antwort auf alle Fragen haben und sich gut ergänzen lassen, zeigt das folgende Beispiel. Eine Person liess sich aufgrund von Nackenbeschwerden von einem TCM-Therapeuten behandeln. Während der Behandlung erwähnt die Person ebenfalls Beschwerden im Mund- und Rachenbereich, worauf ihr der TCM-Therapeut einen Spezialtee verschreibt. Trotz allem werden die Schmerzen nicht besser. Die betroffene Person handelt daraufhin richtig, indem sie den Hausarzt aufsucht. Das Leiden konnte durch eine dreiwöchige Antibiotika-Kur dann schnell behoben werden.

Schmerzen sind immer ein Indikator dafür, dass etwas im Körper nicht stimmt. Die betroffene Person hat richtig gehandelt, indem sie neben der TCM-Therapie auch schulmedizinische Behandlungen in Betracht gezogen hat. Sie hat sich an die SPO gewandt und von ihrem Fall berichtet, damit auch andere Personen von dieser Erfahrung profitieren können.

Haben Sie Klärungsbedarf mit einem Therapeuten oder einer Institution im Gesundheitswesen? Dann wenden Sie sich zuerst an Ihre behandelnde Fachperson. Wenn dies nicht hilft, steht Ihnen die Ombudsstelle der SPO für den gesamten Gesundheitsbereich, ob Komplementär- und Alternativmedizin oder Schulmedizin, offen. Wenn die betroffene Institution bei der Ombudsstelle angeschlossen ist, können Sie sich kostenlos bei der SPO beraten lassen. Auch wenn dies nicht der Fall sein sollte, beraten wir Sie gerne gegen einen niedrigen Tarif. Buchen Sie ganz einfach über unsere Website einen Termin für eine Kurzberatung.