Bereits im letzten Beitrag auf Facebook und LinkedIn haben wir über Kosten von Spitalbehandlungen geschrieben, welche von der Krankenkasse nicht übernommen wurden und letztendlich von den Patienten getragen werden müssen. Uns von der Patientenorganisation werden immer wieder ähnliche Fälle berichtet wie zum Beispiel der Fall von *Herr B.

Herr B. ist privatversichert. Als er eines Nachts notfallmässig und in reduziertem Allgemeinzustand wegen einer Lungenembolie die Klinik aufsuchte, wurde ihm ein Formular zur Unterschrift unterbreitet in dem stand, dass er für die Kosten in der Zusatzversicherung selbst aufkommen müsse. Herr B. hatte das Formular nicht unterschrieben. Zumal er bereits einige Monate zuvor in derselben Klinik behandelt wurde und alle Kosten in der Privatabteilung vollumfänglich übernommen wurden.

Unerwartet bekam Herr B. im Anschluss eine Kostenabrechnung mit Mehrkosten von knapp 20’000 CHF zugestellt.

Der Grund: Die Krankenversicherung des Klienten hatte keinen Vertrag mehr mit der Klinik, auch bei Notfällen werden nur die Kosten in der Grundversicherung übernommen.

Herr B. wandte sich an die SPO. Wir zeigten ihm auf, wie er weiter vorgehen kann.

Die Krankenversicherung zeigte leider kein Einlenken in dieser Angelegenheit. Herr B. hat sich nun an das Sozialversicherungsgericht gewendet. Der Entscheid ist noch ausstehend.

Was Sie tun können, um solche Zusatzkosten zu vermeiden

  • Überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Vorsicht vor Verwechslungen im Bereich KVG (Krankenversicherungsgesetz), VVG (Versicherungsvertragsgesetz) und UVG (Unfallversicherungsgesetz).
  • Unterschreiben Sie kein Formular unter Zeitdruck.
  • Lassen Sie sich vor einem geplanten Eingriff die Kostengutsprache der Versicherung und Zusatzversicherung (Unfall oder Krankenversicherung) bestätigen.
  • Klären Sie mit der Unfallversicherung ab, ob Ihr Unfallereignis auch als Unfall anerkannt wird. Lassen Sie es sich schriftlich bestätigen.
  • Erkundigen Sie sich, ob das Spital auch ein Vertragsspital der Zusatzversicherung ist.
  • Allgemein: Antrag für eine Zusatzversicherung wahrheitsgetreu ausfüllen und Vorerkrankungen angeben. Bei einem Vorbehalt bei der Versicherung diesen unbedingt vor einem geplanten Eingriff beachten und bei Unklarheit/Zweifel auf die Leistungen der Zusatzversicherung verzichten, bis Klarheit besteht.
  • Bei KVG – Listenspital des Wohnkantons? Vertragsspital der Krankenkasse? Wenn Leistung nicht in einem Listenspital des Kantons erbracht werden kann, Kostengutsprache einholen.

Benötigen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns.

*Name geändert