Die durch Covid-19 entstandene Unsicherheit hat das Interesse an Patientenverfügungen erhöht. Menschen, die sich gesund fühlen, sehen sich plötzlich damit konfrontiert, einer «Risikogruppe» zugeordnet zu werden und besonderen Schutz zu benötigen – ein ungewohnter und auch beunruhigender «Stempel». Für viele Menschen ist die Pandemie der Anlass, sich erstmals intensiv mit Patientenverfügungen auseinanderzusetzen.

Der Impuls, sich jetzt um eine Patientenverfügung zu kümmern, ist richtig. Gar nicht so sehr wegen der aktuellen Situation: Denn Covid-19 führt meist nicht zu einer Urteilsunfähigkeit. Eine erkrankte Person wird also ihren Willen, wie sie weiter behandelt werden möchte, den medizinischen Fachpersonen in der Regel weiter selbst mitteilen können. Dennoch ist es hilfreich, wenn Sie sich im Voraus Gedanken machen, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen würden und welchen nicht. Ein Beispiel: Wenn Sie im Fall eines schweren Krankheitsverlaufs – wie bei Covid-19 möglich – keine künstliche Beatmung oder generell keine lebensverlängernden Massnahmen wünschen und dies deutlich festhalten, kann dies helfen, dass Ihr Wille tatsächlich berücksichtigt wird. Denn bei einer raschen Verschlechterung gibt es Situationen, in denen unter Zeitdruck entschieden werden muss und der/die Betroffene sich zustandsbedingt nicht genügend äussern kann.

Unabhängig vom Coronavirus garantiert eine Patientenverfügung Ihre Selbstbestimmung auch dann, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äussern können, und entlastet zudem Ihre Angehörigen und das medizinische Personal bei schwierigen Entscheidungen. Grundsätzlich sollte jeder Mensch – unabhängig von Alter und Vorerkrankungen – eine PV ausfüllen.

Nur: Welche Patientenverfügung soll es sein, gerade wenn es schnell gehen soll?

«Patientenverfügung Plus»: Kurzform gratis downloaden

Die SPO bietet seit einiger Zeit die «Patientenverfügung Plus» – auch Advance Care Planning (ACP) genannt – und die dafür notwendige Beratung an. Der Vorteil: Es entsteht eine qualifizierte Patientenverfügung, in der Ihre Vorstellungen so formuliert sind, dass sie in konkrete ärztliche Handlungsanweisungen umsetzbar sind. Zudem sind Ihre Bezugspersonen von Anfang an eingebunden. Beides kann ein Vorteil gegenüber einfacheren Patientenverfügungen sein.

Was aber grundsätzlich für jede Patientenverfügung gilt, gilt für die PV Plus besonders: Sie braucht Zeit, denn solch grundlegende Entscheidungen wollen gut überlegt sein. Zuviel Zeit, wie Kritiker monieren? – Nein, denn auch die PV Plus gibt es – Rahmen von Covid-19 – in einer Kurzversion. Fangen Sie mit einer einfachen Verfügung an – und bessern sie später nach. Die Patientenverfügung sollte sowieso regelmässig aktualisiert werden!

Die SPO weiss Rat, wenn Sie bei diesen Entscheidungen Unterstützung brauchen oder Fragen haben – zu allen Formen von Patientenverfügungen. Und sobald persönliche Beratungen wieder möglich sind, freuen wir uns, Sie beim Erstellen Ihrer Patientenverfügung Plus zu begleiten.

> Informationsblatt der SPO ihrer Partner zum Corona-Virus downloaden – mit Fokus Patientenverfügungen (PDF)

> Kurzform der PV Plus auf den Seiten von Palliative ZH/SH downloaden

> Was sie sonst noch zum Coronavirus wissen müssen