Wer hat diese Plakate noch nicht gesehen? Werbeangebote für bessere, schönere, gesundere Zähne sind im öffentlichen Leben allgegenwärtig. Wer keinen eigenen Hauszahnarzt hat, lässt sich gerne von schnell verfügbaren Behandlungen locken. Herr G. nahm eine solche Behandlung in Anspruch. Zwei Jahre später hatte er zwei neue Implantate, zwei überkronte Zähne und gar einen extrahierten Zahn.

 

Wie konnte das passieren? Herr G. hatte der Kompetenz des Zahnarztes blind vertraut. Und er hatte genügend Mittel, um sich die Behandlung leisten zu können.

 

Dabei ist es möglich, sich bereits vor der eigentlichen Behandlung zu informieren. Hier die wichtigsten Empfehlungen unserer Zahn-Expertin:

  • Fragen Sie im Bekannten und Freundeskreis nach der Zufriedenheit und positiven Erfahrungen beim Zahnarzt nach. Besuchen Sie, falls vorhanden, die Website des jeweiligen Zahnarztes, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen und hören Sie auf Ihr Bauchgefühl. Wenn der Zahnarzt*in Mitglied der Zahnärzte-Gesellschaft SSO ist, können Sie davon ausgehen, dass entlang vorgegebenen Qualitätsstandards gearbeitet wird und im schlimmsten Fall eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist. Das bedeutet, dass nachgewiesene Sorgfaltspflichtverletzungen entschädigt werden könnten.
  • Eine saubere Anamnese (Erfassung der persönlichen Krankheitsgeschichte) ist der wichtigste Grundstein für eine erfolgreiche Behandlung. Ein Zahnarzt ist verpflichtet, den persönlichen Gesundheitszustand des Patienten zu erfassen, um das Risiko eines Misserfolges möglichst klein zu halten. Hierzu gehören zum Beispiel chronische Erkrankungen, kürzlich erfolgte oder bevorstehende Operationen, sowie die Einnahme von Medikamenten.
  • Lassen Sie sich für einen grösseren Eingriff immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben und nehmen Sie sich eine Bedenkzeit heraus – Sie sind nie verpflichtet, sofort etwas zu unterschreiben.
  • Oft sind verschiedene Behandlungen möglich, die sich preislich stark voneinander unterscheiden können. Lassen Sie sich diese alternativen Behandlungsmöglichkeiten erklären und verlangen Sie auch hierzu einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Wenn die Qualität stimmen soll, dann gibt es keine billige Zahnmedizin. Schnäppchen, die 30, 40 oder 50 Prozent Rabatt versprechen, sind fragwürdig.
  • Sind Sie trotzdem verunsichert oder wissen nicht, welche Behandlung für Sie die richtige ist? Dann holen Sie eine zweite Meinung ein, das ist Ihr gutes Recht. Bei einem Zahnarzt ihres Vertrauens oder in einer Kurzberatung bei der SPO.

 

Die SPO ist dem Fall von Herr G. auf den Grund gegangen. Es ist nicht nur unsere Kompetenz, sondern auch unsere Herzensangelegenheit, den Sachverhalt von Fehlbehandlungen für betroffenen Patient*innen zu klären. Wie der Fall für Herr G. ausging, und was unsere Zahn-Expertin sonst noch empfiehlt, hören Sie ab Ende Juni in der zweiten Ausgabe von unserem SPO-eigenen Podcast «Stethoskop – die Stimme der Patient:innen».