Patientenverfügungen werden in der Praxis häufig nicht so konsequent befolgt, wie es wünschenswert wäre. Mit «Advance Care Planning» (ACP) bietet die SPO eine erweiterte, begleitete Patientenverfügung an, die dem Patientenwillen besser gerecht wird.

Das Versprechen der Patientenverfügung (PV) ist klar: Mein Wille zählt – auch wenn ich ihn nicht mehr selbst äussern kann. Doch obwohl Patientenverfügungen seit 2013 rechtlich bindend sind, werden sie des Öfteren nicht befolgt. Ein Hauptgrund: Was in einer PV steht, ist nicht immer in medizinische Handlungsanweisungen übersetzbar, manchmal sogar widersprüchlich. Es kommt vor, dass Notfallpfleger*innen und Ärzt*innen in Notfallsituationen doch anders entscheiden (müssen). Dies führt zu schwierigen Situationen, vor allem wenn Angehörige überzeugt sind, der oder die Betroffene hätte ein anderes Vorgehen gewünscht.

Unbestritten: Die Patientenverfügung hat wertvolle Dienste für die bessere Berücksichtigung des Patientenwillens geleistet. Der Praxistest hat aber auch die Grenzen der PV aufgezeigt. Seit einiger Zeit ist eine differenzierte Form der Patientenverfügung auf dem Markt, welche die Schwächen der traditionellen PV nachweislich wettmachen kann. Diese sogenannte «Patientenverfügung plus» nennt sich «Advance Care Plannin»g (ACP).

 

Was ist der Unterschied zwischen einer normalen Patientenverfügung und ACP?

 

Fachliche begleitet: Die Patientenverfügung wird mithilfe einer zertifizierten Fachperson ausgefüllt. Diese kann komplexe medizinische Sachverhalte erläutern und auf Widersprüche hinweisen. So wird sichergestellt, dass Patient*innen ihre PV bestmöglich informiert erstellen und diese so formuliert ist, dass sie in ärztliche Handlungsanweisungen umsetzbar ist.

Präzise und differenziert: Die ACP-Patientenverfügung unterscheidet zwischen drei Situationen der vorübergehenden oder bleibenden Urteilsunfähigkeit:

    • dem akuten Notfall,
    • dem Zustand längerer Urteilsunfähigkeit mit unklarer Prognose und
    • dem Zustand sicher dauerhafter Urteilsunfähigkeit.

Für jede dieser Situationen werden separate Wünsche festgelegt. Die Erstellung einer – möglichst vom Hausarzt unterschriebenen – Ärztlichen Notfallanordnung (ÄNO) gewährleistet, dass auch im Falle eines akuten Notfalls die Patientenwünsche respektiert und umgesetzt werden.

Zusammen mit dem sozialen Umfeld: Bei der ACP-Beratung wird eine rechtliche Vertretungsperson für den Fall der Urteilsunfähigkeit benannt. Idealerweise ist diese auch bei den Gesprächen anwesend. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Angehörige die Wünsche der betroffenen Person besser verstehen und umsetzen können und weniger traumatisiert zurückbleiben. Das Ziel ist, dass alle relevanten Personen im Fall einer Urteilsunfähigkeit Bescheid wissen.

 

Auch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen

Dass Patientenverfügungen künftig besser befolgt werden, kann jedoch nicht allein mit fachlicher Beratung und präzisen Formulierungen erreicht werden. Das Konzept «Patientenverfügung» muss koordiniert in das Ensemble der Institutionen und Fachpersonen im Gesundheitswesen eingebettet werden. Dies bedeutet: Vorsorgeplanung muss auch auf der gesellschaftlichen Ebene stattfinden. Wir sind überzeugt: Die Verbesserungen durch den differenzierten ACP-Ansatz führen dazu, dass der Patientenwille tatsächlich (und nicht nur auf dem Papier) zählt.

 

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