Als Frau H. frühmorgens mit extremen Bauchschmerzen den Notfall im Spital aufsuchte, tippte der zuständige Arzt zunächst auf eine Blinddarmentzündung. Bei einer Bauchspiegelung erkannte man jedoch eine grosse Zyste in der Gebärmutter, der Blinddarm war unauffällig. Die Zyste, wie auch der Blinddarm wurden herausoperiert, und Frau H. konnte nach zwei Tagen wieder nach Hause. Doch dort litt sie erneut unter sehr starken Bauchschmerzen. Im Spital zeigte sich, dass der Darm bei der Operation verletzt worden war. Ergebnis: eine Bauchfellentzündung und ein zweiter, risikoreicher Eingriff.
Frau H. fragte sich, ob die Blinddarm-Operation wirklich nötig und korrekt operiert worden war, und wandte sich an die SPO. Unsere Abklärungen ergaben, dass ein solcher Gelegenheitseingriff zwar dem gängigen Standard entspricht. Doch der thermische Schaden durch den Elektrokauter, mit dem der Blinddarm entfernt wurde, hätte mit einer sorgfältigen Technik verhindert werden müssen.
Zusätzlich machte Frau H. geltend, dass sie nicht über den Eingriff und dessen Risiken aufgeklärt worden war. Der Arzt widersprach und verwies als Nachweis auf eine kurze Aufklärungsnotiz in der Krankengeschichte. Welche Version stimmt, kann auch die SPO nicht nachweisen. Sicher ist aber: Eine kaum lesbare handschriftliche Notiz ohne Unterschrift der Patientin entsprach den Gepflogenheiten vor 10 bis 20 Jahren, heute ist das nicht mehr zeitgemäss. In den meisten Kliniken gibt es auch bei Notfalloperationen ausgedehnte Formulare zum Vorgehen und dessen Risiken, möglichen Komplikationen und Alternativen, die in der Regel von den Patient*innen auch unterzeichnet werden. Genau, um solche Streitigkeiten zu verhindern. Und, weil Aufklärung und Mitbestimmung wichtig sind und richtigerweise an Stellenwert gewonnen haben.
Gestützt auf unsere Ergebnisse erhielt Frau H. eine Genugtuung von der Haftpflichtversicherung des Spitals.
Cathrine Arnold, Patientenberaterin Beratungsstelle Zürich
EPD
Es ist wirklich dringend ein mindestens europäisches System auf die Beine zu stellen.
Nur verzögernde oder unsinnige Einwendungen sind zu ignorieren. Wenn jemand das EPD konsequent ablehnt, soll er die Konsequenzen selbst tragen.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Am besten wäre aus unsere Sicht, möglichst viele Personen vom Nutzen des EPD zu überzeugen.
Sehr gute Initiative. Wir stellen in der Praxis sehr oft fest, dass diese für eine Entscheidung und Zustimmung der Patienten wichtige Basis zu wenig Zeit und Beachtung geschenkt wird. Auch in der Schulung der Ärzte wird dem zu wenig Rechnung getragen. Das führt auch zu Haftpflichtfällen, die nicht sein müssteen.
Das ist auch unsere Erfahrung, Herr Ehrenbaum. Vielen Dank für Ihren Kommentar.