Beratungsangebot

Wir bieten unabhängige Patientenberatungen und Zweitmeinungen

Jeder Mensch wird irgendwann in seinem Leben zum Patienten – manche plötzlich und nur vorübergehend, andere bleiben es ein Leben lang. Als schweizweite Patientenorganisation ist die SPO erste Ansprechpartnerin für Patient:innen: Etwa bei offenen Fragen zu einer Behandlung oder Diagnose, für eine Zweitmeinung oder bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Unsere Beratungen im Überblick

Unabhängige medizinische und zahnmedizinische Beratung

Das Gesundheitswesen ist kompliziert. Manchmal ist es schwierig, Diagnosen einzuordnen und verschiedene Behandlungsalternativen abzuwägen:

  • Haben Sie eine schwerwiegende oder unklare Diagnose erhalten und wissen nicht weiter?
  • Haben Sie Fragen in Bezug auf verschiedene Behandlungsoptionen, zu Ihrer Arztrechnung oder Krankenkassenabrechnung?  
  • Fühlen Sie sich als Patient:in nicht ernstgenommen?
  • Benötigen Sie die Zweitmeinung eines Experten?

Ob bei akuten Problemen oder Langzeitleiden: wir kümmern uns um Ihre medizinischen und zahnmedizinischen Anliegen. Ein Termin für eine Erstberatung ist für Sie kostenlos. Sie entscheiden, ob das Gespräch telefonisch oder via Video-Konferenz stattfindet. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin.

 

Abklärung eines Behandlungsfehlers

Vermuten Sie, dass bei Ihrer Behandlung ein schwerwiegender Fehler passiert ist? Bei der SPO können Sie abklären lassen, ob diese Sorge berechtigt ist.

Um zu beantworten, ob eine juristisch relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, braucht es immer eine Aktenbeurteilung. Diese Abklärung ist kostenpflichtig und erfordert bestimmte Voraussetzungen. Wir beraten Sie gerne in einem ersten Gespräch, ob eine solche Abklärung in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Prüfen Sie den Schritt einer medizinischen/zahnmedizinischen Abklärung durch die SPO vorgängig mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtsschutzversicherung. So können Sie unangenehme finanzielle Überraschungen vermeiden.

 

Ihren Beratungstermin vereinbaren: so geht’s

Egal, ob Sie eine allgemeine Frage haben oder einen möglichen Behandlungsfehler abklären möchten: In einer Erstberatung besprechen wir Ihr Anliegen gemeinsam.

Und so geht’s:

  • Sie buchen direkt online einen Termin für eine 30-minutige Erstberatung. Dieser Termin ist kostenlos für alle.
  • Schildern Sie bei der Buchung kurz schriftlich Ihr Anliegen.
  • Wählen Sie einen freien Termin sowie den gewünschten Kanal aus (Telefonat oder Video-Konferenz).
  • Sie werden am vereinbarten Termin von uns kontaktiert.
  • Der erste Termin dauert maximal 30 Minuten. Ziel ist es, Ihr Anliegen so gut wie möglich zu besprechen und offene Fragen zu beantworten. Sollte mehr Klärungsbedarf bestehen, vereinbaren wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Alle Beratungen über die Erstberatung hinaus sind für Nicht-Mitglieder mit CHF180 pro Stunde kostenpflichtig, für Mitglieder stark reduziert. Sie möchten Mitglied werden? Sichern Sie sich jetzt Ihre Mitgliedschaft.

Bei uns stehen Sie im Mittelpunkt

Patient:innen wenden sich unter anderem an uns, wenn…

  • sie mit der behandelnden Fachperson nicht weiterkommen,
  • während der Behandlung etwas schiefgelaufen ist,
  • sie sich nicht ernst genommen fühlen.

In diesen Situationen braucht es besonderes Einfühlungsvermögen. Deshalb liegt es uns am Herzen, dass Sie sich bei uns verstanden und vollumfänglich informiert fühlen.

Sind Sie selbst nicht betroffen, aber möchten sich als Angehöriger einer betroffenen Person informieren? Kontaktieren Sie uns, wir sind auch dann gerne für Sie da.

Wir haben viel medizinische und zahnmedizinische Erfahrung. Unsere Berater sind ohne Ausnahme ausgebildete Fachpersonen und haben selbst an der „Front“ gearbeitet – respektive machen dies immer noch. Wir kennen das Gesundheitswesen somit aus eigener Erfahrung und können ihr Anliegen professionell einschätzen.

Wir sind unabhängig. Die SPO finanziert sich überwiegend aus Spenden und öffentlichen Subventionen. Sie ist als Stiftung eigenständig und politisch sowie finanziell unabhängig. Damit bestehen keine Interessenskonflikte zu Leistungserbringer:innen oder zur Pharmaindustrie.

Wünschen Sie eine unabhängige Patientenberatung? Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

FAQs

Häufig gestellte Fragen zur Beratung:

Wieviel kostet eine Erstberatung?

Die Erstberatung ist für Sie kostenlos. Weiterführende Beratungen vereinbaren wir im gegenseitigen Einvernehmen (Kosten: CHF 180 pro Stunde für nicht-Mitglieder).

Wie lange dauert eine Erstberatung?

Eine Erstberatung dauert maximal 30 Minuten.

Wie lange dauert es bis zum Erstberatungstermin?
Nur so lange, bis zum nächsten freien Termin. Die mögliche Terminen für Ihr Erstgespräch werden Ihnen bei der Buchung von einem Termin aufgezeigt.
Wer berät mich?

Alle SPO-Berater sind ausgebildete Fachpersonen, diplomierte Pflegefachpersonen oder Dentalhygieniker. Sie haben jahrelang Erfahrungen in ihrem Beruf gesammelt und arbeiten teilweise immer noch aktiv im Gesundheitswesen.

Was kann ich von einer Erstberatung erwarten?

Unser Ziel ist es, Ihr Anliegen in diesen ersten 30 Minuten so gut wie möglich zu beantworten. Da uns Anfragen unterschiedlicher Natur und Komplexität erreichen, ist uns dies nicht unter allen Umständen möglich. Trifft das in Ihrem Fall zu, ist unser Ziel, uns zusammen auf das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte zu einigen.

Was ist eine Zweitmeinung? Was können Sie diesbezüglich bei einer Erstberatung erwarten?
Die SPO nimmt keine ärztliche Zweitmeinungen im Sinne einer Diagnosestellung vor. Unsere Beratungen sind eine reine Einschätzung Ihrer persönlichen Situation, basierend auf den uns vorliegenden Fakten und Informationen. Wir präsentieren Ihnen Ihre Optionen und empfehlen Ihnen das weitere Vorgehen.
Was ist eine Sorgfaltspflichtverletzung?
Jeder medizinische Eingriff geht mit einem gewissen Risiko einher. Komplikationen sind leider immer möglich – der betroffene Arzt kann aber nicht grundsätzlich haftbar gemacht werden. Erst, wenn ein Arzt seine Pflichten nachweislich verletzt und damit einen Misserfolg verursacht, muss er oder sie für den Schaden einstehen.

Aufgrund dieser Rechtslage suchen wir bei einer Aktenbeurteilung nach folgenden drei Voraussetzungen, die alle gemeinsam erfüllt sein müssen:

  1. Der Behandlungsfehler muss vorliegen (ärztliche Sorgfaltspflicht muss nachweislich verletzt worden sein) und
  2. Der Fehler des Arztes muss zu einem Schaden geführt haben (z.B. Behandlungs- und Pflegekosten, Invalidität etc.) und
  3. Der Fehler muss den Schaden ursächlich herbeigeführt haben (Kausalitätsbeweis).

Beratung

Buchen Sie hier online Ihren Beratungstermin oder rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an: 044 252 54 22

Die Beratung kann telefonisch, per Video-Call oder vor Ort stattfinden.