Viele Patientinnen und Patienten vertrauen auch auf komplementär- und alternativmedizinische Methoden. Bei Konflikten können Sie sich ab sofort an die SPO als unabhängige Anlaufstelle wenden.

Das gemeinsame Interesse am Patientenschutz hat die SPO und das ErfahrungsMedizinische Register EMR veranlasst, eine spezialisierte Ombudsstelle für den Bereich der Komplementär- und Alternativmedizin einzurichten, den das EMR unter dem Oberbegriff «Erfahrungsmedizin» zusammenfasst. Damit können sich Patienten von Therapeuten aus diesem Bereich jetzt an die SPO wenden, wenn sie eine unabhängige Anlaufstelle benötigen. Warum sollte es nur in der «Schulmedizin» Arzt-Patienten-Konflikte geben?

An wen richtet sich die Ombudsstelle?

  • Patient/innen von EMR-zertifizierten Therapeut/innen: Die erfahrungsmedizinische Ombudsstelle richtet sich primär an Patientinnen und Patienten von EMR-zertifizierten Therapeut/innen. Für sie erfolgt die erste Telefonberatung kostenlos.
  • Andere Patient/innen: Natürlich können sich auch Patient/innen von anderen Therapeut/innen an die SPO wenden. In diesem Fall findet der Erstkontakt über die kostenpflichtige Hotline statt.
  • Tipp: Als SPO-Mitglied können Sie Ihre jährliche Gratis-Beratungsstunde selbstverständlich auch für eine Beratung bei einem Konflikt im Bereich der Alternativ- und Komplementärmedizin einsetzen.

Was ist das EMR?
Das EMR-Qualitätslabel ist seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz anerkannt. Therapeut/innen, die Behandlungsmethoden wie Naturheilkunde oder Kunsttherapie anbieten, lassen ihre Qualifikation regelmässig durch das EMR beurteilen und zertifizieren. Das bietet Sicherheit und Orientierung und leistet so einen wichtigen Beitrag zum Patientenschutz. Die Mehrzahl der Krankenversicherer nutzt das EMR, um zu entscheiden, welche erfahrungsmedizinischen Leistungen im Rahmen von privaten Zusatzversicherungen vergütet werden.

Mehr erfahren: Ratgeber «Erfahrungsmedizin» downloaden (PDF, kostenlos)