Unser Beratungsangebot deckt eine Vielzahl von gesundheitlichen Themen und medizinischen und zahnmedizinischen Bereichen ab. Haben Sie Fragen zu Ihrer Diagnose oder einer Behandlungsempfehlung? Sind Sie sich unsicher, ob die aktuelle Behandlung, ob ärztlich oder zahnärztlich, die richtige ist für Sie? Fühlen Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, Ihrer Zahnärztin, Ihrem Zahnarzt oder einer anderen Fachperson nicht gehört? Wir bieten Patientenhilfe und Patientenberatung als DIE schweizerische Patientenberatungsstelle. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und überlegen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wir begleiten Sie durch das Gesundheitssystem und unterstützen Sie dabei, die passenden Anlaufstellen zu finden.
Eine Erstberatung ist für Sie kostenlos.
Jetzt Termin buchenWir bieten keine Rechtsberatung an und können Sie nicht rechtlich vertreten. Für Patientenrechte wenden Sie sich bitte an Ihre Anwälte oder Rechtsschutzversicherung.
Wir führen keine ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen durch.
Wir geben keine Beurteilung darüber ab, ob bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen für Sie geeignet sind.
Wir geben keine Zweitmeinungen, können Ihnen aber empfehlen, wann es eine braucht.
Wir bieten keine Befunderklärungen an. Wir erklären Ihnen medizinische und zahnmedizinische Fachbegriffe und helfen Ihnen, wichtige Fragen an Ihre Fachärztin oder Ihren Facharzt zu formulieren.
Wir empfehlen Ihnen keine einzelnen Arztpraxen, Spitäler, Rechtsanwaltskanzleien, Krankenkassen oder andere Einrichtungen.
Wir vermitteln Ihnen keine Arzttermine und prüfen keine Arztrechnungen.
Fragen zum Sozialversicherungsgesetz, insbesondere zu IV-Leistungen, gehören zu keinem unserer Aufgabenbereiche.
Wir sind keine Anlaufstelle für psychiatrische und psychotherapeutische Anliegen.
Wir bieten keine Beratung zu Eingriffen, die ausserhalb der Schweiz erfolgt sind – wir führen keine Anrufe ins Ausland durch.
In einer Erstberatung gehen wir gemeinsam auf Ihr Anliegen ein. Im Gespräch möchten wir erreichen, dass Sie Ihre Situation umfassend verstehen und gut informiert über die nächsten Schritte entscheiden können. Patientenhilfe zur Selbsthilfe ist unser Ziel.
Als unabhängige Organisation geben wir keine Empfehlungen für Spitäler, Praxen, Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte ab. Dank dieser Unabhängigkeit ist es uns möglich, objektive und faire Informationen bereitzustellen, ohne von externen Interessen oder Präferenzen beeinflusst zu sein.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Ärztin, der Arzt, die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch behandelt wurden, ist eine Aktenbeurteilung erforderlich. Weitere Schritte sind nur dann sinnvoll, wenn eine rechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wir beraten Sie gerne, ob ein Verstoss in Ihrem Fall vorliegt.
Jeder ärztliche oder zahnärztliche Eingriff ist mit einem gewissen Risiko verbunden und es kann zu Komplikationen kommen. Für diese Risiken haften Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht. Sie haften dann, wenn sie ihre Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht haben. Bei der Beurteilung eines Falles wird anhand von drei entscheidenden Kriterien geprüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt:
1. Verletzung der Sorgfaltspflicht
2. Kausalität: Der Behandlungsfehler hat den Schaden verursacht
3. Schaden: Dazu zählen beispielsweise Behandlungskosten, Pflegekosten, Erwerbsausfall oder Invalidität
Bei der Aktenbeurteilung werden bei Bedarf Fachärztinnen und Fachärzte beigezogen. Die Schweizerische Patientenorganisation SPO arbeitet mit einem grossen Pool von Fachkräften zusammen, die zusammen fast alle medizinischen und zahnmedizinischen Fachbereiche abdecken. Deshalb und weil detaillierte Aktenstudien aufwendig sind, werden diese Abklärungen mit 180 Franken pro Stunde verrechnet. Wir empfehlen Ihnen, den Schritt einer medizinischen oder zahnmedizinischen Abklärung durch die SPO vorgängig mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtsschutzversicherung zu besprechen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
Erstberatungen sind kostenlos und dauern maximal 30 Minuten. Als Mitglied profitieren Sie davon, dass Ihre Anfrage auch ohne Termin bevorzugt behandelt wird.
1
Termin online buchen
Sie buchen online einen Termin für eine 30-minütige Erstberatung. Dieser Termin ist kostenlos.
2
Anliegen schildern
Schildern Sie bei der Buchung schriftlich Ihr Anliegen.
3
Termin wählen
Wählen Sie einen freien Termin.
4
Kontaktaufnahme
Sie werden zum vereinbarten Termin von uns kontaktiert.
5
Erstberatung durchführen
Der erste Termin dauert maximal 30 Minuten. Ziel ist es, Ihr Anliegen so gut wie möglich zu besprechen und offene Fragen zu beantworten. Sollte mehr Klärungsbedarf bestehen, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.
Unsere Erstberatungen sind für alle Hilfesuchenden kostenlos. Diese Beratungen werden durch Spenden und öffentliche Subventionen finanziert.
Wir sind nicht an Behandlungen beteiligt und bilden uns eine objektive und unabhängige Meinung zum Sachverhalt.
Wir arbeiten ohne Interessenbindung an Gesundheitsorganisationen, Wirtschaft oder politischen Parteien.
Wir geben Angaben der Ratsuchenden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung weiter.
Ärzte müssen den Ablauf der medizinischen Behandlung mit den Diagnosen und dem Krankheitsverlauf in der Krankengeschichte der Patienten dokumentieren. Als Patient:in haben Sie jederzeit das Recht, die Krankengeschichte einzusehen und eine vollständige Kopie des Patientendossiers zu verlangen. Lesen Sie unseren Ratgeber.
Wir bieten keine persönlichen Beratungen an. Unsere Beratungsdienste finden ausschliesslich telefonisch statt. Eine Kurzberatung ist kostenlos. Auf diese Weise können wir schnell und effizient auf Ihre Anliegen eingehen, ohne dass Sie eine Anreise einplanen müssen.
Leider nein. Als private, spendengestützte Organisation sind wir nicht in der Lage, solche Begleitungen finanziell zu stemmen. Wir stehen Ihnen jedoch gerne mit unserer Beratung zur Seite und können Ihnen Informationen zu anderen Organisationen geben, die diese Dienstleistung anbieten.
Wir sind eine Beratungsstelle, keine Aufsichtsbehörde und können daher keine Ärzte aus dem Verkehr ziehen oder direkte Eingriffe vornehmen. Wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, beraten wir Sie gerne, wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können. Zudem bieten wir Aktenbeurteilungen an, um Ihre Situation besser einschätzen zu können. Zudem können Sie über Patbox.ch eine Meldung machen, die von den Teams von Patientensicherheit Schweiz und der Schweizerischen Patientenorganisation SPO analysiert wird, um die Patientensicherheit zu verbessern.
Leider können wir keine Tarifkontrollen durchführen. Wenn Sie Unterstützung bei Tariffragen benötigen, beraten wir Sie gerne, wo Sie eine entsprechende Dienstleistung in Anspruch nehmen können. Es gibt spezialisierte Stellen, die auf die Überprüfung von Tarifen und Rechnungen fokussiert sind.
Ja, Sie haben das Recht auf eine Zweitmeinung. Dies ist ein wichtiger Bestandteil des Patientenrechts, insbesondere wenn es um komplexe oder schwerwiegende Behandlungen geht. Wir können Sie zu diesem Thema gerne beraten und Ihnen Informationen geben, wie Sie eine Zweitmeinung einholen können.
Leider können wir keine Abklärungen zu Auslandsbehandlungen durchführen. Es gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, in welchem Land die Behandlung erfolgt. Wir empfehlen, sich an spezialisierte Stellen oder an Ihre Krankenkasse zu wenden, um genaue Informationen und Beratung zu erhalten.
Wir bieten keine Rechtsberatung an. Unsere Fachkräfte kommen aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich und sind auf diese Themen spezialisiert. Wir können Ihnen jedoch aufgrund unserer Erfahrung die rechtlichen Aspekte bei vermuteten Behandlungsfehlern aufzeigen. Für eine vertiefte juristische Beratung empfehlen wir, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder eine entsprechende Stelle zu wenden. Gerne beraten wir Sie, wo Sie diese Hilfestellung finden können.