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Unser unabhängiges
Beratungsangebot für Patient:innen

Wir helfen allen Menschen bei Fragen zu ihrer Behandlung.

Unser Beratungsangebot deckt eine Vielzahl von gesundheitlichen Themen und medizinischen und zahnmedizinischen Bereichen ab. Haben Sie Fragen zu Ihrer Diagnose oder einer Behandlungsempfehlung? Sind Sie sich unsicher, ob die aktuelle Behandlung, ob ärztlich oder zahnärztlich, die richtige ist für Sie? Fühlen Sie sich von Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt, Ihrer Zahnärztin, Ihrem Zahnarzt oder einer anderen Fachperson nicht gehört? Wir bieten Patientenhilfe und Patientenberatung als DIE schweizerische Patientenberatungsstelle. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir Ihre Situation und überlegen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Wir begleiten Sie durch das Gesundheitssystem und unterstützen Sie dabei, die passenden Anlaufstellen zu finden.

Eine Erstberatung ist für Sie kostenlos.

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Medizinische und zahnmedizinische Beratungen im Überblick

Das ist nicht Teil unserer Beratungen

Wir bieten keine Rechtsberatung an und können Sie nicht rechtlich vertreten. Für Patientenrechte wenden Sie sich bitte an Ihre Anwälte oder Rechtsschutzversicherung.

Wir führen keine ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen durch.

Wir geben keine Beurteilung darüber ab, ob bestimmte Behandlungen oder Untersuchungen für Sie geeignet sind.

Wir geben keine Zweitmeinungen, können Ihnen aber empfehlen, wann es eine braucht.

Wir bieten keine Befunderklärungen an. Wir erklären Ihnen medizinische und zahnmedizinische Fachbegriffe und helfen Ihnen, wichtige Fragen an Ihre Fachärztin oder Ihren Facharzt zu formulieren.

Wir empfehlen Ihnen keine einzelnen Arztpraxen, Spitäler, Rechtsanwaltskanzleien, Krankenkassen oder andere Einrichtungen.

Wir vermitteln Ihnen keine Arzttermine und prüfen keine Arztrechnungen.

Fragen zum Sozialversicherungsgesetz, insbesondere zu IV-Leistungen, gehören zu keinem unserer Aufgabenbereiche.

Wir sind keine Anlaufstelle für psychiatrische und psychotherapeutische Anliegen.

Wir bieten keine Beratung zu Eingriffen, die ausserhalb der Schweiz erfolgt sind – wir führen keine Anrufe ins Ausland durch.

Nützliche Informationen

Medizinische und zahnmedizinische
Erstberatungen

In einer Erstberatung gehen wir gemeinsam auf Ihr Anliegen ein. Im Gespräch möchten wir erreichen, dass Sie Ihre Situation umfassend verstehen und gut informiert über die nächsten Schritte entscheiden können. Patientenhilfe zur Selbsthilfe ist unser Ziel.

Als unabhängige Organisation geben wir keine Empfehlungen für Spitäler, Praxen, Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte ab. Dank dieser Unabhängigkeit ist es uns möglich, objektive und faire Informationen bereitzustellen, ohne von externen Interessen oder Präferenzen beeinflusst zu sein.

Abklärung eines möglichen
Behandlungsfehlers

Wenn Sie den Verdacht haben, dass die Ärztin, der Arzt, die Zahnärztin oder der Zahnarzt einen Fehler gemacht hat oder Sie falsch behandelt wurden, ist eine Aktenbeurteilung erforderlich. Weitere Schritte sind nur dann sinnvoll, wenn eine rechtlich relevante Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt. Wir beraten Sie gerne, ob ein Verstoss in Ihrem Fall vorliegt.

Jeder ärztliche oder zahnärztliche Eingriff ist mit einem gewissen Risiko verbunden und es kann zu Komplikationen kommen. Für diese Risiken haften Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht. Sie haften dann, wenn sie ihre Pflichten verletzt und dadurch einen Schaden verursacht haben. Bei der Beurteilung eines Falles wird anhand von drei entscheidenden Kriterien geprüft, ob ein Behandlungsfehler vorliegt:

1. Verletzung der Sorgfaltspflicht


2. Kausalität: Der Behandlungsfehler hat den Schaden verursacht

3. Schaden: Dazu zählen beispielsweise Behandlungskosten, Pflegekosten, Erwerbsausfall oder Invalidität

Bei der Aktenbeurteilung werden bei Bedarf Fachärztinnen und Fachärzte beigezogen. Die Schweizerische Patientenorganisation SPO arbeitet mit einem grossen Pool von Fachkräften zusammen, die zusammen fast alle medizinischen und zahnmedizinischen Fachbereiche abdecken. Deshalb und weil detaillierte Aktenstudien aufwendig sind, werden diese Abklärungen mit 180 Franken pro Stunde verrechnet. Wir empfehlen Ihnen, den Schritt einer medizinischen oder zahnmedizinischen Abklärung durch die SPO vorgängig mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Rechtsschutzversicherung zu besprechen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Ihre Erstberatung vereinbaren. So geht's:

Erstberatungen sind kostenlos und dauern maximal 30 Minuten. Als Mitglied profitieren Sie davon, dass Ihre Anfrage auch ohne Termin bevorzugt behandelt wird.

1

Termin online buchen

Sie buchen online einen Termin für eine 30-minütige Erstberatung. Dieser Termin ist kostenlos.

2

Anliegen schildern

Schildern Sie bei der Buchung schriftlich Ihr Anliegen.

3

Termin wählen

Wählen Sie einen freien Termin.

4

Kontaktaufnahme

Sie werden zum vereinbarten Termin von uns kontaktiert.

5

Erstberatung durchführen

Der erste Termin dauert maximal 30 Minuten. Ziel ist es, Ihr Anliegen so gut wie möglich zu besprechen und offene Fragen zu beantworten. Sollte mehr Klärungsbedarf bestehen, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Die Vorteile einer Beratung bei der SPO

FAQ

Foto einer Beratungsperson im Gespräch.
Mein Arzt möchte mir mein Patientendossier nicht aushändigen. Darf er das?
Bieten Sie persönliche Beratungen an?
Bieten Sie Begleitungen zu Arztterminen an?
Können Sie Ärzte oder Behandlungen überprüfen oder die Zulassung eines Arztes entziehen?
Können Sie Tarifkontrollen durchführen?
Habe ich das Recht auf eine Zweitmeinung?
Können Sie Auslandsbehandlungen abklären oder beraten?
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