Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinische und pflegerische Betreuung Sie wünschen und welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äussern. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall ist eine Patientenverfügung entscheidend, damit Ihre Wünsche respektiert und Ihr Wille umgesetzt wird. Zudem entlasten Sie Ihre Angehörigen in dieser Ausnahmesituation.
Schliessen Sie bei der SPO eine Patientenverfügung Plus ab. Sie erstellen diese zusammen mit einer Fachperson in zwei Sitzungen von je einer Stunde.
Viele klassische Patientenverfügungen sind im Alltag schwer umsetzbar, da sie oft zu allgemein, widersprüchlich oder ungenau formuliert sind und nicht mit einer Vertrauensperson besprochen wurden. Dies führt zu Unsicherheiten bei Angehörigen und dem Behandlungsteam, sodass Behandlungen nicht immer im Sinne der Patient:innen durchgeführt werden können. Mit der Patientenverfügung nach ACP (Advance Care Planning) erhalten Sie eine fundierte, erweiterte und aussagekräftige Patientenverfügung, die wissenschaftlich abgestützt ist und vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlen wird.
Unsere ACP-Beraterinnen und -Berater unterstützen Sie umfassend, damit Sie wichtige Entscheidungen für Ihre Patientenverfügung gut informiert treffen und diese klar und verständlich formulieren und dokumentieren können. Wir wollen Ihnen eine Beratung bieten, die Ihnen ein umfassendes Verständnis über mögliche Therapien und Behandlungen sowie deren Chancen und Risiken vermittelt. Auf dieser Grundlage können Sie Entscheidungen für zukünftige Behandlungen treffen, die Ihren Wertvorstellungen entsprechen. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidungen mit einer Vertrauensperson besprechen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne handeln kann.
Die «Patientenverfügung plus» befasst sich nicht nur mit Entscheidungen, die das Lebensende betreffen. Sie berücksichtigt weitere medizinische Notfälle, die im Laufe des Lebens auftreten können.
Zertifizierte Beraterinnen und Berater informieren Sie und weisen Sie auf Widersprüche hin. Sie stellen sicher, dass Ihr Wille im Ernstfall von Fachpersonen umgesetzt werden kann.
Die «Patientenverfügung plus» unterscheidet drei Situationen, in denen jemand vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig ist. Für jede Situation wird eine eigene Verfügung mit Ihren Wünschen erstellt.
Situation 1: Der akute Notfall
Situation 2: Länger andauernde Urteilsunfähigkeit mit unklarer Prognose
Situation 3: Dauerhafte Urteilsunfähigkeit
Für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden, können Sie eine gesetzliche Vertretung bestimmen. Idealerweise ist diese auch bei den Gesprächen dabei. So stellen Sie sicher, dass im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit alle relevanten Personen Bescheid wissen.
«Patientenverfügung Plus» erstellen
Schliessen Sie bei der SPO eine «Patientenverfügung Plus» ab. Sie erstellen diese zusammen mit einer Fachperson in zwei Sitzungen von je einer Stunde.
«Patientenverfügung Plus» für Mitglieder:
150 Franken
«Patientenverfügung Plus» für Nichtmitglieder: 200 Franken
1
Termin vereinbaren
Sie melden sich telefonisch unter 044 252 54 22 für ein Beratungsgespräch an.
2
Fachliche Begleitung
Für die Beratung zur «Patientenverfügung plus» vereinbaren Sie zwei Termine à je 1 Stunde:
Erstgespräch: Ermittlung der persönlichen Werte.
Zweites Gespräch: Ausfüllen der Formulare, wenn möglich in Begleitung von Angehörigen, die Sie vertreten sollen. Hier können auch Fragen zu Behandlungen geklärt werden, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder wegen einer akuten Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.
3
Persönlich
Das Gespräch findet persönlich vor Ort, in den Räumlichkeiten der SPO-Geschäftsstelle in Zürich statt.
4
Ablage
Nach Abschluss der beiden Gespräche erhalten Sie Ihre «Patientenverfügung plus» per Post zugeschickt.
Diese unterschreiben Sie und hinterlegen sie an einem gut sichtbaren Ort. So finden sie Ihre Angehörigen im Notfall rasch.
Bestellen Sie die Patientenverfügung «Docupass» von Pro Senectute:
Bestellen Sie die Patientenverfügung «Docupass» von Pro Senectute:
Mit dem Docupass können Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen. Der Docupass kann aber weit mehr als eine reine Patientenverfügung: Er ist eine anerkannte Gesamtlösung für die persönliche Vorsorge inklusive Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnung für den Todesfall, Vorsorgeausweis, Anleitung für das Testament sowie Informationsbroschüre und Leitfaden.
Bitte geben Sie bei der Bestellung an, welche Unterlagen Sie wünschen.
Jetzt Standardvorlage bestellenDie Gesundheitsfachperson ist verpflichtet, den Willen der Patient:innen zu respektieren.
Um genauer auf Ihr Anliegen eingehen zu können, kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung.
Die Patientenverfügung regelt medizinische Entscheidungen für den Fall, dass man nicht mehr selbst urteilsfähig ist.
Die Vorsorgevollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen –über finanzielle oder rechtliche Belange.
Nein, die Patientenverfügung ist ab dem Zeitpunkt der Unterschrift rechtsgültig.
Damit sie jedoch glaubwürdig und aktuell bleibt, muss sie alle zwei Jahre mit Datum neu unterschrieben werden.