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Patientenverfügung und «Patientenverfügung plus» nach Advanced Care Planning

Was ist eine Patientenverfügung und warum ist sie für die Vorsorgeplanung wichtig?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der Sie festlegen, welche medizinische und pflegerische Betreuung Sie wünschen und welche Sie ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äussern. Im Falle einer Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall ist eine Patientenverfügung entscheidend, damit Ihre Wünsche respektiert und Ihr Wille umgesetzt wird. Zudem entlasten Sie Ihre Angehörigen in dieser Ausnahmesituation.

Schliessen Sie bei der SPO eine Patientenverfügung Plus ab. Sie erstellen diese zusammen mit einer Fachperson in zwei Sitzungen von je einer Stunde.

Warum eine
«Patientenverfügung plus»?

Viele klassische Patientenverfügungen sind im Alltag schwer umsetzbar, da sie oft zu allgemein, widersprüchlich oder ungenau formuliert sind und nicht mit einer Vertrauensperson besprochen wurden. Dies führt zu Unsicherheiten bei Angehörigen und dem Behandlungsteam, sodass Behandlungen nicht immer im Sinne der Patient:innen durchgeführt werden können. Mit der Patientenverfügung nach ACP (Advance Care Planning) erhalten Sie eine fundierte, erweiterte und aussagekräftige Patientenverfügung, die wissenschaftlich abgestützt ist und vom Bundesamt für Gesundheit BAG empfohlen wird.

Unsere ACP-Beraterinnen und -Berater unterstützen Sie umfassend, damit Sie wichtige Entscheidungen für Ihre Patientenverfügung gut informiert treffen und diese klar und verständlich formulieren und dokumentieren können. Wir wollen Ihnen eine Beratung bieten, die Ihnen ein umfassendes Verständnis über mögliche Therapien und Behandlungen sowie deren Chancen und Risiken vermittelt. Auf dieser Grundlage können Sie Entscheidungen für zukünftige Behandlungen treffen, die Ihren Wertvorstellungen entsprechen. Dabei ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidungen mit einer Vertrauensperson besprechen, die im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit in Ihrem Sinne handeln kann.

Vorteile der «Patientenverfügung plus»

So geht’s: Ihre «Patientenverfügung plus» mit der SPO erstellen

«Patientenverfügung Plus» erstellen

Schliessen Sie bei der SPO eine «Patientenverfügung Plus» ab. Sie erstellen diese zusammen mit einer Fachperson in zwei Sitzungen von je einer Stunde.

«Patientenverfügung Plus» für Mitglieder:
150 Franken

«Patientenverfügung Plus» für Nichtmitglieder: 200 Franken

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Termin vereinbaren

Sie melden sich telefonisch unter 044 252 54 22 für ein Beratungsgespräch an.

2

Fachliche Begleitung

Für die Beratung zur «Patientenverfügung plus» vereinbaren Sie zwei Termine à je 1 Stunde:
Erstgespräch:
Ermittlung der persönlichen Werte.
Zweites Gespräch:
Ausfüllen der Formulare, wenn möglich in Begleitung von Angehörigen, die Sie vertreten sollen. Hier können auch Fragen zu Behandlungen geklärt werden, wenn Sie nach einem schweren Unfall oder wegen einer akuten Erkrankung nicht mehr ansprechbar sind.

3

Persönlich

Das Gespräch findet persönlich vor Ort, in den Räumlichkeiten der SPO-Geschäftsstelle in Zürich statt.

4

Ablage

Nach Abschluss der beiden Gespräche erhalten Sie Ihre «Patientenverfügung plus» per Post zugeschickt.
Diese unterschreiben Sie und hinterlegen sie an einem gut sichtbaren Ort. So finden sie Ihre Angehörigen im Notfall rasch.

Vorlage für eine klassische
Patientenverfügung kaufen

Bestellen Sie die Patientenverfügung «Docupass» von Pro Senectute:
Bestellen Sie die Patientenverfügung «Docupass» von Pro Senectute:
Mit dem Docupass können Sie Ihre Patientenverfügung selbst verfassen. Der Docupass kann aber weit mehr als eine reine Patientenverfügung: Er ist eine anerkannte Gesamtlösung für die persönliche Vorsorge inklusive Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Anordnung für den Todesfall, Vorsorgeausweis, Anleitung für das Testament sowie Informationsbroschüre und Leitfaden.

Bitte geben Sie bei der Bestellung an, welche Unterlagen Sie wünschen.

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FAQ

Foto einer Beratungsperson im Gespräch.
Mein Arzt behandelt mich nicht im Sinne meiner Patientenverfügung. Was nun?
Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Muss ich meine Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen?
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