Der Patientenrechtsschutz ist eine Versicherung, die bei begründetem Verdacht auf einen Behandlungsfehler Leistungen erbringt.
Als Mitglied der Schweizerischen Patientenorganisation SPO profitieren Sie von unserer Patientenrechtsschutzversicherung, die alle zukünftigen Ereignisse abdeckt.
Sie sind Mitglied der SPO und möchten einen Patientenrechtsschutzfall melden? Melden Sie sich umgehend bei unserer Geschäftsstelle.
044 252 54 22Mit der Mitgliedschaft bei der SPO sind Sie im Schadenfall durch die COOP Rechtsschutzversicherung abgesichert. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische und zahnmedizinische Aktenbeurteilung bei einem vermuteten Behandlungsfehler, welche die SPO für Sie durchführt. Für Sie entstehen somit keine Kosten, da die COOP Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Wird der Fall weiterverfolgt, übernimmt der Rechtsdienst von COOP Ihren persönlichen Fall.
Die COOP übernimmt im Rahmen der SPO-Mitgliedschaft keine direkten, persönlichen Rechtsberatungsgespräche.
Die COOP Patientenrechtsschutzversicherung schützt Ihre rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten mit einer behördlich zugelassenen medizinischen und zahnmedizinischen Fachperson und übernimmt bis zu 250’000 Franken pro Fall die folgenden Kosten (AGB):
Als Mitglied der SPO geniessen Sie umfassenden Rechtsschutz und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Patientenrechte.
Werden Sie noch heute Mitglied und profitieren Sie in Zukunft von der Patientenrechtsschutzversicherung durch die SPO.
«Ich empfand es als ungerecht, dass es mir nach der Hüftoperation schlechter ging als zuvor, und ich fühlte mich den Ärzten ausgeliefert. Dank meiner Rechtsschutzversicherung bei der SPO konnten Abklärungen durchgeführt werden, die ich selbst nie hätte bezahlen können. Die Hoffnung, nun Gerechtigkeit zu erfahren, gibt mir Mut.»
«Ich wurde Opfer eines schweren Behandlungsfehlers durch einen Arzt. Die SPO konnte zwar das Geschehene nicht rückgängig machen, hat uns aber schlussendlich geholfen, dass wir zumindest eine gewisse finanzielle Vergütung erhalten haben.»
Bei Streitigkeiten, die vor dem Beitritt zur SPO entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz durch die Mitgliedschaft. Zukünftige Streitfälle sind jedoch versichert.
Sie sind für Streitfälle versichert, wenn Sie den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bezahlt haben. Der Beitrag muss bis zum 30. September des laufenden Jahres bezahlt werden.
Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und Parteientschädigungen sind abzutreten.
Unsere Mitarbeitende kommen aus dem Medizinischen Bereich und sind diplomierte Pflegefachfrauen mit spezifischen Weiterbildungen zum Beispiel in Notfall oder Intensivpflege. Über die Jahre und durch ihre Arbeit bei der Patientenorganisation können sie auf einigen rechtlichen Fragen antworten. Jedoch bieten wir im generellen keine Rechtberatung an. Melden sie sich gerne bei uns damit wir ihnen dafür vorgesehene Organisationen empfehlen können.
Nein, die SPO kann keine spezifischen Anwälte empfehlen. Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen empfehlen wir jedoch, eine Fachperson mit dem Titel Fachanwalt/Fachanwältin SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht zu kontaktieren.