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Patientenrechtsschutz im Schadenfall

Ihre finanzielle Unterstützung bei Verdacht auf Behandlungsfehler

Der Patientenrechtsschutz ist eine Versicherung, die bei begründetem Verdacht auf einen Behandlungsfehler Leistungen erbringt.

Als Mitglied der Schweizerischen Patientenorganisation SPO profitieren Sie von unserer Patientenrechtsschutzversicherung, die alle zukünftigen Ereignisse abdeckt.

Sie sind Mitglied der SPO und möchten einen Patientenrechtsschutzfall melden? Melden Sie sich umgehend bei unserer Geschäftsstelle.

044 252 54 22

Durch Mitgliedschaft abgesichert

Mit der Mitgliedschaft bei der SPO sind Sie im Schadenfall durch die COOP Rechtsschutzversicherung abgesichert. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die medizinische und zahnmedizinische Aktenbeurteilung bei einem vermuteten Behandlungsfehler, welche die SPO für Sie durchführt. Für Sie entstehen somit keine Kosten, da die COOP Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Wird der Fall weiterverfolgt, übernimmt der Rechtsdienst von COOP Ihren persönlichen Fall.

Die COOP übernimmt im Rahmen der SPO-Mitgliedschaft keine direkten, persönlichen Rechtsberatungsgespräche.

Was ist versichert

Die COOP Patientenrechtsschutzversicherung schützt Ihre rechtlichen Interessen bei Streitigkeiten mit einer behördlich zugelassenen medizinischen und zahnmedizinischen Fachperson und übernimmt bis zu 250’000 Franken pro Fall die folgenden Kosten (AGB):

  • Bearbeitung von Rechtsschutzfällen durch COOP Rechtsschutz in Absprache mit der SPO.
  • Beauftragung einer Rechtsanwältin, eines Rechtsanwalts oder einer juristischen Beratung.
  • Expertisen, die von COOP-Rechtsschutz, dem beauftragten Rechtsanwalt oder einer Zivil-, Straf- oder Verwaltungsbehörde angeordnet werden.
  • Gerichts- und andere Verfahrenskosten, die Ihnen als versicherte Person auferlegt werden.
  • Inkassogebühren für Ihnen zugesprochene Entschädigungen.
  • Prozessentschädigungen, die Ihnen als versicherte Person an die Gegenpartei auferlegt werden.
Nicht versichert
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit psychiatrischen und psychotherapeutischen Leistungen.
  • Honorare und Rechnungen.
  • Leistungen der Krankenkassen und Versicherungen.
  • Leistungen von Repatriierungsunternehmen, die für die Organisation und den Rücktransport aus dem Ausland zuständig sind.

Als Mitglied der SPO geniessen Sie umfassenden Rechtsschutz und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Patientenrechte.

Werden Sie noch heute Mitglied und profitieren Sie in Zukunft von der Patientenrechtsschutzversicherung durch die SPO.

Patient:innen erzählen

Elisabeth R., 73 Jahre

«Ich empfand es als ungerecht, dass es mir nach der Hüftoperation schlechter ging als zuvor, und ich fühlte mich den Ärzten ausgeliefert. Dank meiner Rechtsschutzversicherung bei der SPO konnten Abklärungen durchgeführt werden, die ich selbst nie hätte bezahlen können. Die Hoffnung, nun Gerechtigkeit zu erfahren, gibt mir Mut.»

Thomas R., 55 Jahre

«Ich wurde Opfer eines schweren Behandlungsfehlers durch einen Arzt. Die SPO konnte zwar das Geschehene nicht rückgängig machen, hat uns aber schlussendlich geholfen, dass wir zumindest eine gewisse finanzielle Vergütung erhalten haben.»

Zu beachten:

Zeitpunkt des Beitritts

Bei Streitigkeiten, die vor dem Beitritt zur SPO entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz durch die Mitgliedschaft. Zukünftige Streitfälle sind jedoch versichert.

Bezahlung der Mitgliedergebühren

Sie sind für Streitfälle versichert, wenn Sie den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bezahlt haben. Der Beitrag muss bis zum 30. September des laufenden Jahres bezahlt werden.

Nicht bezahlt werden
  • Bussen
  • Schadenersatz
  • Kosten, zu deren Übernahme ein haftpflichtiger Dritter verpflichtet ist

Dem Versicherten zugesprochene Prozess- und Parteientschädigungen sind abzutreten.

FAQ

Foto einer Beratungsperson im Gespräch.
Gibt es bei der SPO eine Rechtsberatung?
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