Der Zugang zu Behandlungen auf der Grundlage von medizinischem Cannabis soll leichter werden. Die geplante Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten solche Behandlungen künftig direkt ärztlich verschreiben lassen können. Heute muss dafür eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit eingeholt werden.

Die SPO begrüsst diese Änderung sehr; sie entspricht einer langjährigen Forderung unserer Organisation, und die von der langjährigen SPO-Präsidentin Margrit Kessler 2014 im Nationalrat eingereichte Motion «Cannabis für Schwerkranke» darf zweifellos als zentrales Element auf dem Weg zu diesem Schritt bezeichnet werden.

Die trotz aller Hürden laufend steigende Zahl der Ausnahmebewilligungen zeigt, dass die medizinische Behandlung mit Cannabisprodukten einem erheblichen Bedarf entspricht. Das entspricht auch den Schilderungen von Patienten in Beratungsgesprächen bei der SPO, die bei Schmerzen oder neurologisch bedingten Muskelverkrampfungen von einer Behandlung auch dann profitierten, wenn keine andere Therapie genützt hatte.

Alles in Butter? Nicht ganz. Vor allem ein Problem ist zu nennen, das mit der vorliegenden Gesetzesänderung nicht gelöst wird: Eine Behandlung mit Cannabismedikamenten kann über 10’000 Franken jährlich kosten. Weil die Vergütung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nicht geregelt ist, muss ein grosser Teil der Patientinnen und Patienten diese Kosten selber tragen. Gerade in Situationen, in denen keine andere Behandlung wirkt (obwohl sie ggf. sogar mehr kostet!), ist dies stossend. Wir fordern eine Lösung, wie Cannabinoide künftig regulär über die OKP vergütet werden können.

> Vernehmlassungsantwort der SPO zum Thema lesen (PDF)