Unterstützung

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SPENDE-MÖGLICHKEITEN

So unterstützen Sie unsere Arbeit mit Ihrer Spende – herzlichen Dank!

Um die Rechte der Patient*innen im Gesundheitswesen weiterhin zu stärken, braucht es einen engagierten Einsatz der SPO. Dafür benötigen wir Ihre Unterstützung!

Empfehlen Sie uns Ihren Angehörigen und Freunden weiter.

Je mehr Mitglieder die SPO zählt, desto stärker ist ihr Einfluss.

Unterstützen Sie uns durch Ihre Spende.

Jede Spende wird gewissenhaft im Sinne der Patientinnen und Patienten eingesetzt: Zur Beratung in schwierigen Situationen, für Informations- und Aufklärungsarbeit sowie zur Stärkung der Patientenrechte in Gesetzen, Verordnungen und im medizinischen Alltag. Ihre Spenden berechtigen Sie zu Steuerabzügen. Als Nachweis gelten Einzahlungsscheine, Bank- und Postbelege.

Unterstützen Sie uns durch Erbschaften und Legate.

Immer mehr Menschen möchten nicht nur ihre Angehörigen versorgt wissen, sondern auch eine gemeinnützige Organisation berücksichtigen. Mit einem Testament helfen Sie über Ihr Leben hinaus.

Legate & Erbschaften – so helfen Sie die SPO mit Ihrem Nachlass

Geben Sie mit Ihrem Vermächtnis Patienten in Not eine Chance, sich in medizinisch schwierigen Situationen unabhängig beraten zu lassen.

Mit Ihrem Testament können Sie auch über Ihren Tod hinaus helfen, indem Sie neben Ihren Liebsten eine gemeinnützige Organisation wie die SPO berücksichtigen. Dankbar gedenken wir den Menschen, die uns mit einer Erbschaft bedacht haben, denn mit diesen Zuwendungen konnten wir unsere Beratungen für Menschen in medizinischer Not bis anhin weiterführen.
Jetzt kostenlos Ihr Testament erstellen auf der Seite von unserem Partner DeinAdieu:

Was Ihr Nachlass bei SPO bewirken kann

Seit über 40 Jahre berät die SPO Patienten und ihre Angehörigen in Fragen zu medizinischen (Fehl-)Behandlungen. Indem Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigen, geben Sie uns als unabhängiger Patientenvertretung auch in Zukunft eine Stimme. Als gemeinnützige Organisation bezahlt die SPO keine Erbschaftssteuern, weshalb wir Ihr Legat oder Erbe in vollem Umfang für Ratsuchenden einsetzten können.

Warum ein Testament wichtig ist
Mit einem Testament können Sie ihre letzten Wünsche selbstbestimmt festhalten. Dies sorgt für klare Verhältnisse und kann Missverständnisse oder gar Erbstreitigkeiten vorbeugen. Ohne Testament tritt die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein, respektive erbt der Staat, wenn es keine Verwandte gibt. Wünschen Sie sich zum Beispiel, dass Ihre Lebenspartner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedacht werden? Dann empfiehlt es sich, diese Wünsche schriftlich in einem Testament festzuhalten. So können Sie sich sicher sein, dass Ihre Wünsche nach Ihrem Tod respektiert werden.
Gesetzliche Erbfolge – Pflichteile gemäss Gesetz
In der Schweiz besteht ein Gesetz, welches nach dem Erbrecht (ZGB ab Art. 457) die Verteilung vom Nachlass regelt. Ehepartner, Nachkommen und (falls keine Nachkommen da sind) Eltern haben nämlich einen gesetzlichen Anspruch auf einen Anteil Ihres Nachlasses. Dies ist der sogenannte Pflichtteil und beträgt je nach Zivilstand und familiäre Situation zwischen 25 und 75 Prozent des Nachlasses. Die frei verfügbare Quote beträgt also mindestens 25%. Ohne Testament tritt dieses Gesetzt in Kraft und Ihr Nachlass wird automatisch an die gesetzlichen Erbenden verteilt. Wenn Sie keine haben, kann dies unter Umstände dazu führen, dass Ihr gesamter Nachlass dem Staat zufällt.

Bestimmen Sie selbst, wie Sie sich die Verteilung von Ihrem Nachlass wünschen und erstellen Sie ein Testament. Mit dem online-Testamentgenerator von DeinAdieu können Sie die gesetzliche Erbverteilung auf Basis Ihrer persönlichen Situation ganz einfach berechnen und festhalten, wie über die freie Quote verfügt werden soll.

Testament erstellen und ändern
Mit einem Testament können Sie Ihre Werte weiterleben lassen. Es lohnt sich, in Ruhe darüber nachzudenken, was Sie nach Ihrem Tod bewirken wollen, bevor Sie die Erbenden und Legataren bestimmen.

Ein Erbe ist Teil einer Erbgemeinschaft und erhält somit einen bestimmten Teil der Erbschaft – der Erbe haftet dafür im Gegenzug auch für allfällige Schulden. Ein Legat hingegen ist ein Vermächtnis, mit dem Geld- oder Sachwerte von einer Person auf eine andere Person oder zum Beispiel eine Organisation übertragen wird. Ein Legatar hat einen Herausgabeanspruch gegenüber der Erbgemeinschaft. Wichtig ist, ein Legat als solches in Ihrem Testament zu bezeichnen.

Mit Ihrer Erbschaft helfen

Das Leben ist ein stetiger Wandel. Ihre Werte oder familiäre Situation können sich gewollt oder ungewollt ändern. Wichtig ist, zu wissen ist, dass Sie Ihr Testament jederzeit ändern oder widerrufen können. Sorgen Sie dabei immer dafür, dass Ihr (geändertes) Testament handschriftlich erfasst oder öffentlich beurkundet wurde – erst dann ist es rechtsgültig.
Mit dem Testament-Generator von DeinAdieu können Sie in nur drei Schritte eine Vorlage erstellen, welche Sie anschliessend von Hand abschreiben können:

Kontaktperson bei der SPO:

Haben Sie noch Fragen oder wünschen Sie sich ein persönliches Gespräch. Rufen Sie an, wir sind für Sie da.

Joey Zijlstra
E-Mail: joey.zijlstra@spo.ch
Telefon: 044 252 54 22

Auf Wunsch erhalten Sie bei unserem Partner DeinAdieu eine kostenlose juristische Beratung.

«In der Beratung der SPO habe ich zum ersten Mal im Gesundheitswesen die Erfahrung gemacht, wirklich ernst genommen zu werden. Die Beraterin hat mir in verständlichen Worten aufgezeigt, wie ich weiter vorgehen und an wen ich mich wenden soll»
Kathrin B., 43 Jahre

«Ich lag mehrere Wochen im Koma auf der Intensivstation und fühlte mich danach ohnmächtig. Die SPO konnte mir anhand meiner Krankengeschichte aufzeigen, was im Spital tatsächlich mit mir passiert ist. Dadurch hatte ich die Möglichkeit, mit dem Geschehenen abzuschliessen»
Laura A., 65 Jahre

«Ich wurde Opfer eines schweren Behandlungsfehlers durch einen Arzt. Die SPO konnte zwar das Geschehene nicht rückgängig machen, hat uns aber schlussendlich geholfen, dass wir zumindest eine gewisse finanzielle Vergütung erhalten haben»
Thomas R., 55 Jahre

«Nach einem traumatischen Erlebnis bei der Geburt unseres Kindes haben wir lange vergeblich nach einer unabhängigen Einschätzung gesucht. Bei der SPO haben wir sie gefunden. Unser Fall wurde glaubwürdig und ohne finanzielle Interessen beurteilt. Die Abklärungen halfen bei der Verarbeitung des Geschehenen. Davon profitiert unsere ganze Familie»
Roger und Christine Z., 38 und 39 Jahre

«Ich empfand es als ungerecht, dass es mir nach der Hüft-Operation schlechter ging als zuvor, und ich fühlte mich den Ärzten ausgeliefert. Dank meiner Rechtsschutzversicherung bei der SPO konnten Abklärungen durchgeführt werden, die ich selbst nie hätte bezahlen können. Die Hoffnung, nun Gerechtigkeit zu erfahren, gibt mir Mut»
Elisabeth R., 73 Jahre

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Nordstrasse 31, 8006 Zürich

Mo-Do 10-12 und 14-16h

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Aus datenschutztechnischen Gründen können über dieses Kontaktformular ausdrücklich keine inhaltlichen Fragen oder Beratungen zu Krankheits- oder Behandlungsfällen in Anspruch genommen werden. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte direkt an die untenstehende Telefonnummer oder Hotline. Im Rahmen der SPO-Mitgliedschaft erhalten Sie die Beratung unentgeltlich.