Sorgen Sie vor –
aber richtig.
Mit «Advanced Care Planning» (ACP) stellen Sie sicher,
dass Ihr Wille im Ernstfall auch wirklich zählt.
Wer schwer krank ist, soll seine Behandlung mitbestimmen und seine Werte und Wünsche dafür äussern können. Mit dem sogenannten „Advanced Care Planning“ können Sie Ihre Erwartungen an künftige Behandlungen eindeutig und verständlich formulieren – dabei sind Sie nicht allein, sondern werden professionell begleitet. Gut informiert und aufgeklärt über die jeweiligen Behandlungssituationen halten Sie Ihre Wünsche in der Patientenverfügung «plus» fest. Dabei handelt es sich um eine erweiterte und differenzierte Patientenverfügung, die nicht nur dem Behandlungsteam, sondern auch Ihren Angehörigen bekannt ist. Im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit können Ihre Angehörigen Sie damit in Ihrem Sinne vertreten.
Patientenverfügung oder Patientenverfügung Plus?
Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Patientenverfügungen ist, dass Patientenverfügungen für Situationen am Lebensende gelten – die Patientenverfügung „plus“ (das «Advanced Care Planning» oder kurz ACP) hingegen umfasst Planungen für den akuten Notfall als auch zusätzlich für die eigene Behandlung, unabhängig davon, ob die Urteilsunfähigkeit vorübergehend oder dauerhaft ist.
Zudem ist das ACP viel differenzierter: Es ist nicht nur eine Willenserklärung, sondern ein kontinuierliches Gespräch zwischen Klient*in und Berater*in. Die Beratung beinhaltet eine ausführliche Reflexion und Formulierung der Wertvorstellungen und Behandlungswünsche der betroffenen Person und ist somit wesentlich detaillierter – aber auch anspruchsvoller für die Klient*in.
Advance Care Planning
Vorteile gegenüber einer normalen Patientenverfügung
1. Fachliche Begleitung
Sie werden von zertifizierten ACP-Berater*innen informiert und auf Widersprüche hingewiesen. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Wille so formuliert ist, dass er im Ernstfall auch umsetzbar ist.
2. Präzisierung
ACP unterscheidet zwischen drei Situationen der vorübergehenden oder bleibenden Urteilsunfähigkeit. Für jede Situation wird eine separate Anordnungen festgelegt.
- Situation 1: Der akute Notfall
- Situation 2: Zustand längerer Urteilsunfähigkeit mit unklarer Prognose
- Situation 3: Zustand dauerhafter Urteilsunfähigkeit
3. Einbindung Ihres Umfelds
Sie können eine rechtliche Vertretungsperson für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit benennen, welche idealerweise auch bei den Gesprächen mit dem/der ACP-Berater*in dabei ist. So stellen Sie sicher, dass alle relevanten Personen im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit Bescheid wissen.
Kontakt
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Form der Patientenverfügung für Sie und Ihre Lebenssituation geeigneter ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne.
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