Recht auf Information
Aufklärung: Sie haben das Recht, umfassend über das geplante medizinische und zahnmedizinische Vorgehen informiert zu werden, um eine fundierte Entscheidung über die gewünschte Behandlung treffen zu können. Sollte Ihnen eine Information unklar sein, zögern Sie nicht, nachzufragen. Fordern Sie zudem bei operativen Eingriffen von der Ärztin oder dem Arzt eine Kopie des Aufklärungsprotokolls an, damit Sie in Ruhe zu Hause mit Ihren Angehörigen darüber sprechen können. Falls Sie weiterhin unsicher sind, steht es Ihnen frei, eine zweite Meinung einzuholen.
Patientendossier: Die Ärztin oder der Arzt ist verpflichtet, den Ablauf der medizinischen Behandlung, dieDiagnosen und den Krankheitsverlauf in Ihrer Krankengeschichte zu dokumentieren. Auch die Ergebnissekörperlicher Untersuchungen werden darin festgehalten. Sie haben jederzeit das Recht, IhrPatientendossier einzusehen und können von der Ärztin oder dem Arzt eine vollständige Kopie IhresPatientendossiers anfordern.
Auf unserer Website steht Ihnen unter „Beratung: nützliche Informationen“ ein Musterbrief zur Verfügung, den Sie zur Anforderung Ihres Patientendossiers verwenden und nach Bedarf anpassen können.
Recht auf Einwilligung oder Ablehnung
Selbstbestimmungsrecht: Erst wenn Sie umfassend über Ihre Diagnose und die verfügbarenBehandlungsmöglichkeiten informiert sind, können Sie selbstbestimmt über das weitere medizinische oder zahnmedizinische Vorgehen entscheiden und den Behandlungsvorschlägen der Ärztin oder desArztes zustimmen oder diese ablehnen. Sie haben zudem das Recht, eine Behandlung zu unterbrechen oder Vorsorgeuntersuchungen abzulehnen.
Die SPO Patientenorganisation bietet Beratungstermine an, um Sie umfassend über die "Patientenverfügung Plus" (Advanced Care Plan) zu informieren.
Recht auf Privatsphäre
Schweigepflicht: Ärztinnen, Ärzte und ihr medizinisches Fachpersonal unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Informationen über Ihren Gesundheitszustand und das medizinische Verfahren müssen vertraulich behandelt werden. Nur in bestimmten Ausnahmefällen dürfen diese Informationen ohne Ihre vorherige Einwilligung weitergegeben werden.
Datenschutz: Ihre Krankengeschichte enthält Gesundheitsdaten, die nach dem Datenschutzgesetz als besonders schützenswert gelten. Das Eidgenössische Datenschutzgesetz (für Privatspitäler undKrankenkassen) sowie die kantonalen Datenschutzgesetze (für öffentliche Spitäler) gewährleisten den Schutz Ihrer Daten. Grundsätzlich dürfen diese nur mit Ihrer Einwilligung bearbeitet werden.
Unter bestimmten Umständen, wie zum Beispiel bei ansteckenden Krankheiten oder dem Verdacht aufVerbrechen oder Vergehen, bestehen ärztliche Meldepflichten und -rechte. In solchen Fällen kann derArzt verpflichtet oder befugt sein, Daten auch ohne Ihr Einverständnis weiterzuleiten.
Körperliche Integrität und Intimität: Sie haben das Recht, dass Ihre persönliche Privatsphäre während der medizinischen und zahnmedizinischen Behandlung gewahrt bleibt. Diese sollte in einer angemessenen Umgebung und nur in Anwesenheit des erforderlichen Personals stattfinden. Anstössige Bemerkungen des Arztes oder der Ärztin dürfen Sie jederzeit zurückweisen. Nur in wenigen Fällen kann es bei medizinischen Behandlungen erforderlich sein, den Slip oder BH abzulegen. Eine vollständige Entkleidung für Untersuchungen ist niemals notwendig.
Recht auf Sicherheit
Ärztliche Sorgfalt: Ärztinnen, Ärzte und ihr Personal müssen die Sicherheits- und Qualitätsstandards einhalten. Sie haben das Recht darauf, dass die Behandlung mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt wird. Ein Anspruch auf einen Behandlungserfolg besteht jedoch nicht.
Patientensicherheit: Achten Sie aktiv auf Ihre Sicherheit, indem Sie aufmerksam bleiben und beiUnklarheiten sofort nachfragen. Melden Sie Auffälligkeiten oder Unstimmigkeiten und überprüfen Siewenn möglich, was Ihnen verabreicht wird. Helfen Sie mit, Fehler zu vermeiden, und haben Sie keine Angst, Ihr Anliegen anzusprechen.
Erkundigen Sie sich vor dem Verlassen des Krankenhauses, ob die entsprechenden Nachbehandler, wiezum Beispiel Ihr Hausarzt oder die Spitex, informiert wurden.
Recht auf Beschwerde
Unzufriedenheit mit der Behandlung: Wenn Sie sich vom Arzt oder von der Ärztin nicht verstanden fühlen oder den Eindruck haben, nicht richtig behandelt worden zu sein, kann ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten hilfreich sein. Lässt sich der Konflikt nicht durch ein solches Gespräch lösen, können Sie sich an die Ombudsstelle des jeweiligen Spitals oder der jeweiligen medizinischen Einrichtung wenden.
Pflichten der Patientin / des Patienten
Schadenminderungspflicht: Grundsätzlich kann Ihre Versicherung Leistungen kürzen, wenn Sie keine zumutbaren Massnahmen ergreifen, um die Folgen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung zu minimieren. Es ist ratsam, die Therapieanweisungen des Arztes oder der Ärztin zu notieren und beiUnklarheiten gezielt nachzufragen. Äussern Sie Ihre Bedenken umgehend und informieren Sie die Ärztin oder den Arzt, wenn Sie mit dem medizinischen oder zahnmedizinischen Vorgehen nicht einverstanden sind.
Informationspflicht: Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt umfassend über IhrenGesundheitszustand, indem Sie präzise und detailliert über die Symptome Ihrer Krankheit berichten.
Information über Kosten: Erkundigen Sie sich, wer die Kosten für die jeweiligen Leistungen übernimmt. Bei Nichtpflichtleistungen oder Behandlungen in Privatspitälern sollten Sie vor dem Klinikaufenthalt unbedingt eine schriftliche Kostengutsprache Ihrer Krankenkasse einholen.
Meldepflichten: Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, sind Sie verpflichtet, dies Ihrer Krankenkasse mitzuteilen.
Rechnung überprüfen: Überprüfen Sie die Arzt- und Spitalrechnung unmittelbar nach Erhalt und wenden Sie sich bei Verdacht auf eine fehlerhafte Abrechnung an Ihre Krankenkasse.
Verantwortung übernehmen: Stellen Sie bei Unklarheiten während der Therapie alle wichtigen Fragen und teilen Sie der Ärztin oder dem Arzt Ihre relevanten medizinischen Vorerkrankungen mit. Fordern Sie eine Kopie des Aufklärungsprotokolls sowie aller relevanten Berichte an. Erkundigen Sie sich auch nachdem weiteren Vorgehen nach einem operativen Eingriff, insbesondere in Bezug auf Rehabilitation undArbeitsunfähigkeit.
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